Lars Klingbeil News: Bekämpfung von Geldwäsche: Klingbeil bringt Reform auf den Weg

Das Finanzministerium setzt ein EU-Geldwäschepaket um. Ein Gesetzentwurf wird auf den Weg gebracht.

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Lars Klingbeil auf einer Pressekonferenz. (Foto) Suche
Lars Klingbeil auf einer Pressekonferenz. Bild: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will mit der Umsetzung von EU-Vorgaben die Bekämpfung von Geldwäsche verstärken. Die Aufgaben und Befugnisse von Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie der Anti-Geldwäsche-Einheit (FIU) beim Zoll sollen erweitert werden. Behörden sollen leichteren Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten bekommen. Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Demnach soll das bisherige Geldwäschegesetz aufgehoben und durch ein neues "Stammgesetz" mit dem Titel Geldwäschebekämpfungsgesetz ersetzt werden. Dieses soll am 10. Juli 2027 in Kraft treten. Zu den geplanten Maßnahmen gehört auch eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen ab 10. Juli 2029, um insbesondere Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu Immobiliendaten zu ermöglichen.

Milliardenschaden

Aus Kreisen des Finanzministeriums hieß es, Geldwäsche stärke Kriminelle und vor allem Organisierte Kriminalität. Das Bundeskriminalamt gebe allein für 2025 einen durch Geldwäsche verursachten Schaden von 1,5 Milliarden Euro an. Die tatsächliche Summe dürfte deutlich höher liegen.

Im aktuellen Bundeslagebild Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamts heißt es, Geldwäsche diene dazu, kriminelle Gewinne durch Verschleierung über die wahre Herkunft der Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Zum Volumen der Geldwäsche lägen lediglich Schätzungen vor. "Finanzströme zu verfolgen und die illegale Herkunft der Gelder beweiskräftig zu belegen, erfordert oft erhebliche Ermittlungsaufwände der Strafverfolgungsbehörden." Insbesondere der Einsatz von Bargeld für den Erwerb etwa von Autos, Luxusgütern, Schmuck oder Edelmetallen hinterlasse in der Regel keine sogenannte Papierspur und erschwere die Rückverfolgbarkeit.

EU-Paket

Die Sicherheitsbehörden sehen einen deutlichen Trend, dass Geldwäsche professioneller und digitaler wird, was die ohnehin schon oft komplexen und internationalen Ermittlungen erschwert, wie es aus dem Ministerium hieß. Vor diesem Hintergrund habe die Europäische Union ein Paket zur Geldwäschebekämpfung beschlossen, das nun in nationales Recht umgesetzt wird.

Neben Regelungen für das nationale Recht wird die EU-Geldwäscheverordnung ab dem 10. Juli 2027 "unmittelbar anwendbares Recht" sein, hieß es aus dem Finanzministerium. Dazu gehört die Einführung einer EU-weiten maximalen Barzahlungsobergrenze in Höhe von 10.000 Euro für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Geschäftsverkehr. Dies soll nicht für Geschäfte zwischen Privatpersonen gelten. Die neue Obergrenze soll das Geldwäscherisiko im Handel deutlich verringern.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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