Ehemaliger syrischer Großmufti: Vergehen im Bürgerkrieg – weiteres Urteil in Syrien
In Syrien laufen derzeit Gerichtsverfahren gegen Vertreter der ehemaligen Assad-Regierung. Nun wird ein Urteil gegen einen hochrangigen muslimischen Religionsvertreter gesprochen.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Syrien arbeitet derzeit die Gräueltaten des fast 14-jährigen Bürgerkriegs auf: Eine weitere hochrangige Person muss wegen ihrer Rolle in dem blutigen Konflikt lebenslang in Haft. Ein Gericht in Damaskus verurteilte den ehemaligen syrischen Großmufti Ahmad Hassun wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er galt als Unterstützer des ehemaligen Machthabers Baschar al-Assad.
Das Gericht sah es laut Berichten unter anderem als erwiesen an, dass Hassun syrische Soldaten dazu aufrief, gegen Oppositionelle vorzugehen. Er habe zudem sein Amt missbraucht.
Auch Assad, mehrere seiner Verwandten sowie weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden zuletzt in Syrien zum Tode verurteilt. Während des Umsturzes Ende 2024 flohen jedoch die meisten von ihnen aus Syrien, die Vollstreckung der Strafen ist deshalb in vielen Fällen – anders als nun bei Hassun – nicht absehbar. Assad hält sich derzeit in Russland auf. Moskau hat bisher keiner Auslieferung zugestimmt.
AfD-Politiker trafen Hassun
Politiker der AfD hatten Hassun 2018 und 2019 bei Besuchen in Syrien getroffen. Die damalige Bundesregierung hatte diese Reisen scharf kritisiert. Der damalige Großmufti hatte 2011 für den Fall einer westlichen Militärintervention in Syrien auch damit gedroht, Selbstmordattentäter nach Europa zu schicken.
Nach einem fast 14-jährigen brutalen Bürgerkrieg wurde die Regierung unter Langzeitmachthaber Assad Ende 2024 von einer Rebellenallianz unter Führung der Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS) gestürzt.
Bei den Verfahren gegen Vertreter der ehemaligen Assad-Regierung geht es in vielen Fällen um systematische Folter, Massenmord, gewaltsame Niederschlagung friedlicher Demonstrationen und Folter mit Todesfolge, auch immer wieder an Minderjährigen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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