Hamburg: Gericht bestätigt Protestverbot bei Hamburger G20-Gipfel
Zahlreiche linke Organisationen riefen 2017 zu Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf. Zwei Kundgebungen wurden von der Stadt verboten - zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschieden hat.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt. Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8. Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte. Die Stadt untersagte die Versammlungen. Attac klagte gegen das Verbot.
Gericht: Blockaden der Fahrtrouten drohten
Das Oberverwaltungsgericht gab der Stadt nun recht. Nach Ansicht der Richter wäre die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlungen durch gezielte oder faktische Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Attac kritisierte die Entscheidung scharf. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, will die Organisation weitere juristische Schritte prüfen.
Bei dem Gipfel in Hamburg waren die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen zusammengekommen, darunter die Präsidenten der USA und Russlands, Donald Trump und Wladimir Putin. Das Treffen wurde von massiven Ausschreitungen überschattet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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