Neue Gesetze im August 2026: Von Solarstrom bis Ganztagsbetreuung - diese Gesetzesänderungen gelten ab 1.8.
Neuer Monat, neue Gesetze: Der Start in den August 2026 kommt mit einer Reihe von Änderungen daher, die sowohl Eltern von Erstklässlern, Menschen mit eigener Solaranlage und Bahnreisen unmittelbar betrifft.
Erstellt von Claudia Löwe - Uhr
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- Neue Gesetze im August 2026 auf einen Blick
- Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1.8.2026?
- Gesetzesänderungen aktuell zu Solarstrom, Ganztagsbetreuung, Bahn-Bonusprogramm
Wann immer ein neuer Monat vor der Tür steht, bringt er eine Reihe neuer Gesetze und Gesetzesänderungen mit sich, die den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland beeinflussen. Auch der August 2026 macht da keine Ausnahme - was sich zum Monatsbeginn ändert, erfahren Sie hier im Überblick.
Neue Gesetze im August 2026: Das ändert sich am 1.8. bei Solarstrom, Kinderbetreuung und bei Bahnreisen
Der August 2026 hat es in sich: Gleich mehrere Neuerungen betreffen Millionen Menschen in Deutschland – ob sie nun Solarstrom erzeugen, mit der Bahn reisen, auf der Autobahn unterwegs sind oder schulpflichtige Kinder haben. Zum Monatsbeginn sinkt beispielsweise erneut die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen, während die Deutsche Bahn ihr BahnBonus-Programm grundlegend umkrempelt. Auf Bayerns Straßen dürfte es derweil etwas entspannter zugehen: Ein jahrelang ausgebautes Teilstück der A3 wird pünktlich zur Ferienzeit freigegeben.
Für Familien bringt der August eine besonders weitreichende Änderung mit sich. Erstklässler erhalten erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung in der Schule. Und für manche Schülerinnen und Schüler endet die Ferienzeit bereits Mitte des Monats – in drei Bundesländern klingelt am 10. August wieder die Schulglocke.
Gesetzesänderung aktuell ab 1. August: Weniger Geld für neue Solaranlagen
Zum 1. August greift die turnusmäßige Absenkung der Einspeisevergütung: Wer sich jetzt eine neue Photovoltaikanlage aufs Dach setzen lässt, bekommt für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde etwas weniger Geld. Die Kürzung um ein Prozent erfolgt im Halbjahresrhythmus. Besitzer bereits installierter Anlagen können aufatmen – für sie gilt die bei Inbetriebnahme festgelegte Vergütung über volle 20 Jahre weiter.
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Die Absenkung fällt in eine Zeit, in der die Solarförderung ohnehin politisch unter Druck steht. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) arbeitet an einer umfassenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ihr Entwurf sieht vor, dass kleine Dachanlagen unter 25 Kilowatt ab 2027 keine dauerhafte feste Vergütung mehr erhalten sollen. Stattdessen ist eine zeitlich begrenzte Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten geplant, bevor Betreiber auf die Direktvermarktung an Strombörsen umsteigen müssten.
Deutsche Bahn ändert Bonusprogramm im August 2026 - Flexibilität wird teurer
Auch auf der Schiene tut sich einiges: Die Deutsche Bahn gestaltet ihr BahnBonus-Programm im August 2026 komplett um. Künftig richtet sich der Punktepreis für Freifahrten nach Strecke, Buchungszeitpunkt und Auslastung. Im besten Fall reichen bereits 750 Punkte für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse – bislang waren stets 1.000 Punkte fällig. Wer die 1. Klasse bevorzugt, kommt ab 1.250 statt bisher 1.500 Punkten zum Zug.
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Die Kehrseite: Wer flexibel bleiben und sich den konkreten Zug spontan aussuchen möchte, zahlt drauf. Eine Freifahrt Flex in der 2. Klasse schlägt künftig mit 2.500 Punkten zu Buche – 500 mehr als bisher. Wie hoch die Punktekosten bei starker Nachfrage maximal steigen können, ließ der Konzern bislang offen.
Änderungen für Autofahrer in Bayern: Sechs Spuren statt Stau auf der A3 ab August 2026
Pünktlich zur Hauptreisezeit wird am 3. August ein 76 Kilometer langer Abschnitt der Autobahn A3 zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen für den Verkehr freigegeben. Sechs Jahre dauerten die Arbeiten am sechsstreifigen Ausbau dieser wichtigen Ost-West-Achse in Nordbayern.
Sommerferien enden: In diesen Bundesländern beginnt im August 2026 das neue Schuljahr
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Am 10. August ist für Schülerinnen und Schüler in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland Schluss mit Ausschlafen, wenn das Schuljahr 2026/27 beginnt. Insgesamt gibt es in diesem Jahr sieben unterschiedliche Termine für den Ferienstart und das Schuljahresende. Am längsten dürfen sich die Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg und Bayern entspannen: Dort beginnt der Unterricht erst in der dritten Septemberwoche. Beide Länder bilden damit wie gewohnt das Schlusslicht beim Schulstart.
Neues Gesetz ab August 2026: Erstklässler bekommen Recht auf Ganztagsbetreuung
Für viele Eltern dürfte die wohl bedeutsamste Neuerung im August eine ganz andere sein: Für Familien mit Erstklässlern fällt der Schulbeginn in diesem Jahr mit dem neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusammen – eine Kombination, die den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zumindest organisatorisch erleichtern dürfte. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben somit alle Kinder, die in die erste Klasse kommen, einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung an ihrer Schule. Der Rechtsanspruch tritt am 1. August in Kraft.
Hintergrund ist ein bekanntes Problem: Beim Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule klafft für berufstätige Eltern häufig eine Betreuungslücke. Der neue Anspruch soll diese schließen – allerdings schrittweise. In den kommenden Jahren wird er jeweils um eine weitere Klassenstufe ausgedehnt. Wichtig dabei: Niemand wird zur Nutzung gezwungen. Das Angebot ist freiwillig, Familien können also weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen oder ihre Kinder nach dem regulären Unterricht zu Hause betreuen.
Was sind an der Gesetzeslage in den vergangenen Monaten geändert hat, können Sie hier nachlesen:
- Mindestlohn, Rente, Bürgergeld - das hat sich aktuell geändert
- Diese Änderungen gelten bei Online-Shopping, Tanken und zur Fußball-WM
- Spritpreise, Prämien und Tank-Entlastungen - das gilt seit 01.05.
- Gehalt, Krebsfrüherkennung und mehr - das gilt seit 01.04.
- Diese Gesetzesänderungen gelten seit Monatsbeginn
loc/news.de/dpa/stg
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