Hamburg: NSU-Mord in Hamburg: Gerichtsantrag für Akteneinsicht

In Hamburg gab es zum dortigen NSU-Mord keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Stattdessen soll es eine wissenschaftliche Aufarbeitung geben. Doch es gibt Hürden.

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Im Bemühen um eine wissenschaftliche Aufarbeitung des NSU-Mordes am Hamburger Gemüsehändler Süleyman Taşköprü gehen die Hamburgische Bürgerschaft und eine Forschungsgruppe nun einen gerichtlichen Weg. Ziel sei die Einsicht in die 141 Aktenordner der Handakte des Tötungsdelikts Taşköprü des LKA Hamburg, die unter Vorbehalt des Generalbundesanwalts stehen, hieß es von der Bürgerschaftskanzlei. Es sei ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe gestellt worden. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Demnach will die Bundesanwaltschaft unter Verweis auf laufende Ermittlungen entsprechende Akten nicht herausgeben. Eine Anfrage an die Bundesanwaltschaft blieb am Wochenende zunächst unbeantwortet.

Kein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Süleyman Taşköprü war vor 25 Jahren - am 27. Juni 2001 - im gemeinsam mit seinem Vater betriebenen Obst- und Gemüseladen in Hamburg-Bahrenfeld von den NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen worden. Der 31-Jährige hinterließ seine Frau und eine kleine Tochter.

Hamburg ist das einzige Bundesland, in dem der NSU gemordet hat und in dem die Taten nicht von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss untersucht wurden. Im vergangenen Jahr hatte die Bürgerschaft die Ruhr-Universität Bochum mit einer Studie zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Hamburg beauftragt. Das Landesparlament begleitet die Arbeit in Form eines Beirats.

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