Erfurt: Parlament gibt grünes Licht für Bauanträge vom Zimmermann
In Thüringen dürfen Zimmerer- und Maurermeister künftig Bauanträge für kleine Gebäude stellen. Was sich ändert und wo Bauen einfacher werden soll.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Erfahrene Zimmermanns-, Maurer- oder Betonbauermeister können künftig für bestimmte Gebäude Bauanträge einreichen. Dazu hat der Thüringer Landtag in Erfurt die Bauordnung geändert. Demnach können auch staatlich geprüfte Bautechniker solche Anträge stellen - und nicht mehr nur Architekten oder Bauingenieure. Voraussetzung ist eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren.
Kleine Wohngebäude und Garagen
Die neue Regelung gilt beispielsweise für freistehende oder nur einseitig angebaute Wohngebäude bis 100 Quadratmetern Grundfläche und für bestimmte gewerblich sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude. Auch Kleingaragen sind von der neuen Regelung umfasst. In anderen Bundesländern gibt es die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern bereits. Für bestimmte Garagen sind teilweise schon jetzt keine Bauanträge nötig.
Die Änderungen in der Bauordnung sind Teil eines umfassenden Gesetzespakets der Brombeer-Landesregierung von CDU, BSW und SPD zum Bürokratieabbau.
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