Düsseldorf: Leitfaden für Ministerien: KI mit wenig Daten füttern
KI darf in der Landesverwaltung keine Glückwünsche für Kollegen schreiben, aber Präsentationen entwerfen. Was Behörden jetzt beachten müssen, steht in einem internen Papier.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Mitarbeiter in Ministerien und anderen Landesbehörden sollen bei öffentlichen KI-Anwendungen möglichst wenige Daten eingeben. Laut einem internen Leitfaden, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, seien "stets nur so viele Daten an die KI-Anwendung zu übermitteln, wie es der konkrete Einsatzzweck erfordert." Auch zu Nutzungsmöglichkeiten und Risiken gibt das zwölfseitige Papier konkrete Hinweise.
Die erste Version des Handlungsleitfadens "Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung" wurde bereits im Februar erstellt. Die Anleitung aus dem Digitalisierungsministerium von Ina Scharrenbach (CDU) soll stetig fortgeschrieben werden - da sich die Technik rasant entwickelt.
Den "Grundsatz der Datensparsamkeit" bei der Eingabe begründet der Leitfaden mit der Masse an Daten, die öffentliche KI-Programme zu Trainingszwecken speichern würden. Zudem warnt das Papier, "dass keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen als Input für die Künstliche Intelligenz verwendet werden" dürften.
Kein Kollegen-Glückwunsch zum Baby
Das gelte zum Beispiel für Daten eines Einwohnermeldeamts, medizinische Daten, Kontoverbindungen, Sozialversicherungsnummern, Namen, Anschriften oder Personaldaten. So wird als Beispiel für eine verbotene KI-Eingabe dieser Satz angegeben: "Mein Kollege Ulrich Müller wird Vater. Erstelle ein Anschreiben, um ihm zu gratulieren."
Erlaubt sei dagegen zum Beispiel die Aufforderung "fasse die wesentlichen Inhalte der anhängenden EU-Richtlinien auf einer Seite zusammen." Oder auch: "Verfasse ein Antwortschreiben an eine Person, die sich über die lange Bearbeitungszeit eines Antrages auf Ausstellung eines Seniorenpasses beschwert hat. Erkläre, dass es sich um ein Versehen handelt und der Antrag zeitnah bearbeitet wird."
Redenentwürfe sind erlaubt
Als Nutzungsmöglichkeiten nennt der KI-Leitfaden unter anderem "Text- und Bilderstellung (z.B. erste Entwürfe von Reden, Präsentationen, E-Mails, Pressemitteilungen oder Logos)" sowie "Sprachliche Überarbeitung von Texten (z. B. Vereinfachung von Sprache, Korrektur von Rechtschreibung und Grammatik)". Nicht erlaubt seien "Bewertung des Sozialverhaltens ("Social Scoring")", "Manipulation menschlichen Verhaltens" oder "Leistungs- und Verhaltenskontrollen der Beschäftigten."
Wichtig, so das Papier: "Es ist sicherzustellen, dass beim Einsatz von KI-Anwendungen grundsätzlich die Beschäftigten als letzte Entscheidungsinstanz fungieren und dass KI-Anwendungen lediglich die entsprechenden Entscheidungen vorbereiten. Damit dienen KI-Anwendungen ausschließlich der Unterstützung der Beschäftigten." Da eine KI auch halluzinieren könne, sei es "von entscheidender Bedeutung, Inhalte kritisch zu hinterfragen und ihre Nachvollziehbarkeit sicherzustellen."
In den vergangenen Tagen hatte die Nutzung Künstlicher Intelligenz für Texte von Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und Bundes-Digitalminister Karsten Wildberger (beide CDU) für Debatten gesorgt. In beiden Fällen steht bei Beiträgen durch eine Analyse-Software der Verdacht im Raum, dass sie quasi komplett KI-generiert wurden.
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