Magdeburg: Urteil gegen Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt am 26. Juni
Sechs Menschen starben, über 300 wurden teils schwer verletzt. Der Strafprozess nahm 40 Verhandlungstage in Anspruch. Jetzt steht fest, wann das Urteil fällt.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Prozess um den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt soll das Urteil am 26. Juni verkündet werden. Das sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg unmittelbar vor dem letzten Wort des Angeklagten. Die letzte Äußerung des Todesfahrers fiel kurz aus. Er nahm dabei keinen direkten Bezug auf den Anschlag oder die Opfer und zeigte auch keine Reue.
"Ich hoffe, dass Deutschland, Europa, der Westen und die Welt die gescheiterte Postmoderne überwinden, aber nicht rückwärts, sondern mit Kontextualisierung und innovativen Ideen für eine bessere Demokratie und mehr Freiheit", so der Angeklagte.
Lebenslange Freiheitsstrafe ist beantragt
Am 20. Dezember 2024 fuhr der damals 50 Jahre alte Mann aus Saudi-Arabien mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, mehr als 300 Menschen wurden teils schwer verletzt. Mehr als 200 Betroffene sind im Prozess als Nebenkläger vertreten.
Die Generalstaatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger haben sich der Forderung nach der Höchststrafe angeschlossen. Die Verteidigung des Angeklagten sieht die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.
Generalstaatsanwaltschaft: Tat war lange im Voraus geplant
Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft war die Tat lange im Voraus geplant. Ernsthafte ideologische Ziele habe der Angeklagte nicht verfolgt. "Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst", so der Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher. Er möge sich selbst als Flüchtlingshelfer und Islamkritiker verstehen, sein eigentliches Motiv sei im Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation zu sehen, gegen die er vor Gericht verlor. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
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