Saarbrücken: Saarland fordert Klarstellung im Steuerrecht für Verein
Umsatzsteuer auf Sportangebote? Das Saarland will Vereine davor bewahren. Die SPD-Regierung setzt dabei auf den Bundesrat.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Die saarländische Landesregierung fordert eine Klarstellung im Steuerrecht für Vereine. Hintergrund sei ein Urteil des Bundesfinanzhofes von Ende 2025, wonach Mitgliedsbeiträge unter Umständen als umsatzpflichtig betrachtet werden könnten, teilte die Staatskanzlei in Saarbrücken mit. Dies würde die Einnahmen der Vereine schmälern, deren Vorstände müssten sich mit komplexen Steuerfragen befassen.
Über den Bundesrat will das Saarland daher mit seiner Initiative eine gesetzliche Regelung erreichen, die Vereine vor einer Mehrbelastung schützt. Der entsprechende und vom Kabinett beschlossene Antrag soll am 12. Juni in die Länderkammer eingebracht werden.
"Vereine sind von großer Bedeutung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft", sagte Saar-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). "Wir wollen nicht, dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden."
Üblicherweise sind gemeinnützige Vereine von Umsatzsteuerzahlungen auf Mitgliedsbeiträge befreit. Der Bundesfinanzhof bekräftigte aber, dass Beiträge auch als Gegenleistung beispielsweise für konkrete Sportangebote von Vereinen und damit als steuerpflichtig angesehen werden könnten.
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