Berlin: Görlitzer Park wieder offen - Senat prüft Beschwerde

Das Verwaltungsgericht sieht die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks im Eilverfahren als rechtswidrig an. Die Anlage bleibt deswegen nun offen. Wie geht der Senat damit um?

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Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Nicht er sei zuständig, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Daraufhin wurde der Park schon am Abend nicht mehr wie zuvor seit März verschlossen.

Zuständig für die Beschwerde ist dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Zu einer endgültigen Entscheidung kommt es in diesem Eilverfahren aber nicht, diese folgt erst deutlich später im Hauptverfahren.

An den Eingängen des Görlitzer Parks wurden nach jahrelangen Debatten Tore aufgestellt und diese seit Anfang März am späten Abend verschlossen. Senat und Polizei wollen damit vor allem den intensiven Drogenhandel erschweren.

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