Bundesgerichtshof: Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig frei

Knapp drei Jahre nach ihrer Verurteilung kommt Lina E. zur Bewährung auf freien Fuß. Warum ihr ein Gutachten eine günstige Prognose bescheinigt und wie ihre Gewaltbereitschaft heute eingeschätzt wird.

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Die verurteilte Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach eigenen Angaben eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung ihrer restlichen Strafe zur Bewährung zurückgewiesen. Der 3. Strafsenat des BGH bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden.

Lina E. habe nach einem Gutachten eines Sachverständigen "eine günstige Prognose", sich in Freiheit zu bewähren, teilte der BGH mit. "Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat."

Verurteilt als Mitglied einer militanten Gruppierung

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte die aus Kassel stammende Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Das Gericht verurteilte Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft.

Zwei Drittel der Strafe hat die junge Frau inzwischen verbüßt. Das OLG hatte im März entschieden, den Rest zur Bewährung auszusetzen. Das ist jetzt rechtskräftig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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