Annalena Baerbock: Wirbel um SMS - Gericht verurteilt Auswärtiges Amt zur Herausgabe

Das Auswärtige Amt muss die SMS von Ex-Außenministerin Annalena Baerbock herausgeben. Das Verwaltungsgericht Berlin reagierte auf eine Klage. Damit schärft das Urteil Informationsverpflichtungen von Behörden.

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Das Auswärtige Amt muss Kurznachrichten von Annalena Baerbock offenlegen. (Foto) Suche
Das Auswärtige Amt muss Kurznachrichten von Annalena Baerbock offenlegen. Bild: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth
  • Berliner Verwaltungsgericht fällt Urteil: Auswärtiges Amt muss SMS von Annalena Baerbock offenlegen
  • Baerbock verschickte Kurznachrichten, um Zustimmung von anderen Außenministern zu bekommen
  • Urteil stärkt Transpflichten für Behörden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt dazu verurteilt, Kurznachrichten der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock offenzulegen. Die Transparenzorganisation "Frag den Staat" hatte auf Informationszugang geklagt und bekam nun Recht.

Urteil gefallen: Auswärtiges Amt muss Baerbock-SMS offenlegen

Das Auswärtige Amt hatte die Offenlegung der Kurznachrichten zunächst abgelehnt. Als Begründung führte das Ministerium an, dass Mobilfunkdaten nicht "veraktungswürdig" seien. Mit diesem Argument wollte die Behörde die SMS von der Informationspflicht ausnehmen.

Herausgabe von Baerbock-SMS gefordert

Die Transparenzplattform "Frag den Staat" ließ sich davon jedoch nicht abschrecken und zog vor Gericht. Die Organisation wollte konkret jene Nachrichten einsehen, mit denen Baerbock 2023 diplomatische Überzeugungsarbeit bei anderen Außenministern für eine UN-Resolution zur Ukraine geleistet hatte, und forderte nach dem Informationszugangsgesetz Zugang zu den Kurznachrichten. Das Verwaltungsgericht Berlin folgte nun der Argumentation der Kläger.

Wegweisendes Urteil für Informationsfreiheit

Die Richter wiesen das Argument des Auswärtigen Amts zurück. Staatliche Kommunikation könne nicht allein deshalb vom Informationszugang ausgenommen werden, weil sie über Messenger-Dienste oder Kurznachrichten erfolge. Der Inhalt der Nachrichten sei das entscheidende Kriterium, nicht das verwendete Medium. Mit diesem Urteil stärkt das Gericht die Transparenzpflichten von Behörden im digitalen Zeitalter.

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