Berlin: EU-Bürgerin darf nicht abgeschoben werden

Einer Irin wird wegen propalästinensischer Proteste die Abschiebung aus Deutschland angedroht. Nun urteilt das Verwaltungsgericht in dem Fall.

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Die Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz in Berlin. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Peter Jesche

Eine irische Staatsbürgerin darf nicht wegen des Vorwurfs von Straftaten bei propalästinensischen Protesten in ihr Heimatland abgeschoben werden. Der Entzug ihres Freizügigkeitsrechts als EU-Bürgerin durch das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) sei rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Von der Frau gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus, hieß es zur Begründung. Sie sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Ermittlungen gegen sie seien vielmehr eingestellt und keine Anklage erhoben worden.

Die Irin lebt laut Gericht seit 2022 in Deutschland. 2024 und 2025 ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin in mehreren Fällen gegen sie. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, propalästinensische Parolen verwendet und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Zudem stand sie im Verdacht, an einer Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin (FU) beteiligt gewesen zu sein.

Im März 2025 stellte das LEA vor diesem Hintergrund den Verlust der Freizügigkeit der Klägerin fest und drohte ihr die Abschiebung nach Irland an. Sie wehrte sich dagegen im Vorjahr zunächst mit einem Eilantrag, der vor dem Verwaltungsgericht ebenso Erfolg hatte wie nun die Klage im Hauptverfahren (VG 21 K 158/24).

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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