Extremismus: Bundesgericht entscheidet über Verbot der "Artgemeinschaft"

War das Verbot der als rechtsextremistisch eingestuften "Artgemeinschaft" rechtens? Das wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich am Mittwoch entscheiden.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch (14.00 Uhr) voraussichtlich seine Entscheidung zum Verbot der rechtsextremistischen "Artgemeinschaft" verkünden. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Gruppierung 2023 als verfassungsfeindlich verboten. Sie bezeichnete sie als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung".

Die Gruppierung hatte gegen das Verbot geklagt. Sie berief sich auf die Religionsfreiheit und stellte sich in der mündlichen Verhandlung als völlig unpolitische, abgeschottete Glaubensgemeinschaft dar, die überhaupt nicht nach außen gewirkt habe.

Der vollständige Name der Vereinigung lautete "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung". Sie wurde 1951 gegründet und hatte 2023 laut eines Verzeichnisses 81 Mitglieder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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