Berlin: Gericht stoppt Extremismus-Einstufung von "Jüdischer Stimme"
Das Berliner Verwaltungsgericht bremst das Bundesamt für Verfassungsschutz: Der Verein "Jüdische Stimme" darf vorerst nicht als extremistisch gelten. Was steckt hinter dem überraschenden Urteil?
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der propalästinensische Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland" darf im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2024 nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie mitgeteilt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein setzt sich nach seiner Satzung für eine Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein und hatte gegen die Einstufung geklagt. Im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums wird er als gesichert extremistisch bezeichnet, weil er terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel verharmlose oder rechtfertige. Damit bestärke der Verein Terrorgruppen in ihren Gewalttaten.
Das Gericht stellte fest, der Verein verneine zwar das Existenzrecht Israels und zeige teilweise Verständnis für Gewalt gegen Israel. Es fehle jedoch die nach dem Gesetz notwendige Gefährdung der auswärtigen Belange durch die Anwendung von Gewalt oder deren Vorbereitung. Auch sei nicht belegt, dass der Verein Gewalt oder vergleichbar schwerwiegende völkerrechtswidrige Handlungen aktiv propagiere und fördere.
"Explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die Terrororganisation Hamas und die von dieser verübten Angriffe" könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden, so das Gericht.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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