Prozess (Gericht): Bundesgericht verhandelt über "Artgemeinschaft"-Verbot
Harmlose religiöse Gruppe oder Gefahr für die Demokratie – das Bundesverwaltungsgericht muss über das Verbot der "Artgemeinschaft" entscheiden.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Ist die vom Bundesinnenministerium verbotene "Artgemeinschaft" eine aggressive, verfassungsfeindliche Gruppierung? Über diese Frage hat erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die Bundesrichter müssen entscheiden, ob das Verbot der seit 1951 bestehenden Vereinigung Bestand hat.
Ursprünglich hatte in dem Fall bereits im Februar eine Entscheidung fallen sollen. Doch nachdem neue Erkenntnisse zu einer Person aus dem Umfeld der Vereinigung aufgetaucht waren, setzte das Gericht einen weiteren Verhandlungstermin an. Wann ein Urteil gesprochen wird, war weiterhin offen.
Der vollständige Name der Vereinigung lautete "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung". Sie hatte 2023 laut eines Verzeichnisses 81 Mitglieder.
Verbot durch Bundesinnenministerium
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die "Artgemeinschaft" 2023 als verfassungsfeindlich verboten. Sie bezeichnete sie als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung". Kinder und Jugendliche würden innerhalb der Gemeinschaft indoktriniert.
Die Gruppierung klagte gegen das Verbot. Sie beruft sich auf die Religionsfreiheit. Die frühere Leiterin und ihr Stellvertreter betonten vor Gericht immer wieder, dass Gruppierung völlig unpolitisch sei und nicht nach außen gewirkt habe.
Kinder von Mitgliedern ideologisch geprägt?
Die neu aufgetauchten Beweismittel wurden im Rahmen von Ermittlungen gegen den Sohn eines Mitglieds der verbotenen Gruppierung zusammengetragen. Bei dem jungen Mann wurden Waffen sowie Materialien gefunden, mit denen sich wahrscheinlich Sprengstoff herstellen ließe.
Die Anwälte der Artgemeinschaft betonten, dass der Sohn kein Mitglied der Vereinigung gewesen sei. Der Vertreter des Bundesinnenministeriums entgegnete, gerade dies belege die Gefährlichkeit der "Artgemeinschaft". Die Kinder von Mitgliedern verinnerlichten das in der Gruppe propagierte Gedankengut – und handelten dann entsprechend. Vor Gericht wurden auch die Werdegänge weiterer Kinder von Funktionären thematisiert.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten zuletzt zwei andere Vereinsverbote von Ex-Bundesinnenministerin Faeser keinen Bestand gehabt. Im vorigen Dezember kassierten die Leipziger Richter das Verbot der "Hammerskins", weil die Existenz eines bundesweiten Vereins nicht nachgewiesen werden konnte. Im Juni war zudem das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins aufgehoben worden. Hier waren die Bundesrichter nicht überzeugt, dass die verfassungsfeindlichen Inhalte die Publikation wirklich prägen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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