Extremismus: "Artgemeinschaft"-Verbot beschäftigt erneut Bundesgericht

Harmlose religiöse Gruppe oder Gefahr für die Demokratie? Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich erneut mit dem Verbot der "Artgemeinschaft".

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Das Bundesverwaltungsgericht nimmt am Montag (Beginn: 10.00 Uhr) die mündliche Verhandlung über eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremistischen Gruppierung "Artgemeinschaft" wieder auf. Ursprünglich hatte in dem Fall bereits im Februar eine Entscheidung fallen sollen. Doch nachdem neue Erkenntnisse zu einer Person aus dem Umfeld der Vereinigung aufgetaucht waren, setzte das Gericht in Leipzig einen weiteren Verhandlungstermin an.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die "Artgemeinschaft" 2023 als verfassungsfeindlich verboten. Sie bezeichnete sie als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung".

Die Gruppierung hat gegen das Verbot geklagt. Sie beruft sich auf die Religionsfreiheit und versuchte, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht als unpolitische, abgeschottete Glaubensgemeinschaft darzustellen, die überhaupt nicht nach außen gewirkt habe.

Der vollständige Name der Vereinigung lautete "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung". Sie wurde 1951 gegründet und hatte 2023 laut eines Verzeichnisses 81 Mitglieder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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