Heino: Unerlaubte Wahlwerbung? Schlagerstar verklagt AfD-Politiker
Heino reicht es. Der Schlagersänger hat Klage gegen die AfD in der Uckermark eingereicht. Ein Kandidat soll unerlaubt Wahlwerbung mit dem Namen des Musikers gemacht haben. Der Entertainer zeigt sich empört und fordert Schmerzensgeld.
Erstellt von Sabrina Böhme - Uhr
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- Heino verklagt AfD-Landesverband in der Uckermark wegen Wahlwerbung
- AfD-Landratskandidat Felix Teichner nutzt Henos Namen im Wahlkampf
- Heino empört über mutmaßliche Velretzung seiner Persönlichkeitsrechte
Volkssänger Heino wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen eine Wahlkampfaktion der AfD in der Uckermark. AfD-Landratskandidat Felix Teichner soll auf Facebook mit dem Namen des Schlagersängers geworben haben. Heino sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Darüber berichtete zunächst "Bild".
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Unerlaubte Wahlwerbung - Heino klagt gegen AfD-Verband in der Uckermark
Der 35-jährige Teichner hatte auf den Social-Media-Kanälen seiner Partei mutmaßlich ohne Erlaubnis mit Heinos Namen geworben und dabei dessen Klassiker "Blau blüht der Enzian" aus dem Jahr 1972 zweckentfremdet. Teichner verknüpfte die Werbung mit Heinos Evergreen, der im Hintergrund lief: "Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark". Das umstrittene Posting zeigt Teichner mit schwarzer Sonnenbrille vor einer Deutschlandfahne. Auf dem Bild heißt es, dass Heino "Felix wählen" würde. Heino erfuhr erst am Freitagabend (17. April) von der Aktion und schaltete seinen Anwalt ein. Laut dem Bericht hat er den AfD-Kreisverband gebeten, eine strafbewehrte und damit rechtlich bindende Unterlassungserklärung abzugeben und die Wahlwerbung sofort einzustellen. Zudem soll Heinos Anwalt 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen der mutmaßlichen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte fordern.
"Unverschämtheit" - Heino ungefragt zu Wahlkampf-Gesicht gemacht
Heino selbst äußerte sich empört gegenüber "Bild": "Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen." Zwar sei bei seinen Konzerten jeder willkommen, unabhängig von politischen Präferenzen – doch diese Aktion überschreite eine Grenze.
Teichner verteidigt sich als Heino-Fan: AfD-Politiker warnt Sänger vor Imageschaden
Der AfD-Kandidat weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf die grammatikalische Form seiner Aussage. "Ich habe die Aussage im Konjunktiv gehalten, es ist keine Tatsachenbehauptung", erklärt Teichner gegenüber der Zeitung. Er bezeichnet sich selbst als Fan des Volkssängers und habe erst kürzlich zwei seiner Konzerte besucht – das habe ihn zu dem Posting inspiriert. Die Schmerzensgeldforderung hält der 35-Jährige für völlig überzogen. Die geforderte Summe könne er niemals aufbringen, weshalb Heinos Anwalt überdenken solle, "hier mit Kanonen auf Spatzen zu schießen". Teichner dreht den Spieß sogar um: Das juristische Vorgehen könnte dem Sänger möglicherweise mehr schaden als das ursprüngliche Posting selbst.
Der Deutschen Presse-Agentur sagte der AfD-Landtagsabgeordnete Teichner am Sonntagnachmittag: "Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen." 250.000 Euro Schmerzensgeld könnte er "sein ganzes Leben lang nicht abbezahlen». Er habe den Post, auf dem er mit schwarzer Sonnenbrille zu sehen war, gelöscht und eine Erklärung abgegeben, das künftig zu unterlassen. Er wolle auch versuchen, mit Heino oder dem Manager ein persönliches Gespräch zu führen, sagte Teichner.
Manager spricht nach Heinos Klage
Der Manager von Heino erklärte, der Sänger habe sich öffentlich bereits gegen die AfD ausgesprochen, und es sei inakzeptabel, von der Partei vor ihren Karren gespannt zu werden. Der Sänger hätte aber bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei auch juristische Schritte eingeleitet, sagte Werner.
Heino ist zurzeit auf Tournee. Bei seinen Konzerten singt er Volkslieder und auch die deutsche Nationalhymne. Der Sänger werde seit Jahrzehnten von manchen in der rechten Ecke vermutet, sagte Werner. "Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt. Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen."
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bos/news.de/dpa/stg
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