Friedrich Merz: Syrien-Plan zum Scheitern verurteilt? Vor diesen Hürden steht der Kanzler

Mehr als 800.000 in Deutschland lebende Syrer sollen in den nächsten drei Jahren in ihre Heimat zurückkehren. Das ist der gemeinsame Plan von Bundeskanzler Friedrich Merz und Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa. Kann das wirklich funktionieren? Die aktuelle Rechtslage dürfte für Probleme sorgen.

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Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa und Bundeskanzler Friedrich Merz (v.l.) kündigten Massenrückführungen von Syrern in ihre Heimat an. Es gibt Zweifel an ihrem Plan. (Foto) Suche
Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa und Bundeskanzler Friedrich Merz (v.l.) kündigten Massenrückführungen von Syrern in ihre Heimat an. Es gibt Zweifel an ihrem Plan. Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
  • Friedrich Merz droht Drei-Jahres-Ziel für Massenrückführungen nach Syrien zu verfehlen
  • Schutz- und Aufenthaltstitel von mehr als 800.000 Betroffenen müssten überprüft werden
  • Gegen die Entscheidungen der Behörden können Rechtsmittel eingelegt werden

Bundeskanzler Friedrich Merz verkündete Anfang der Woche ein ambitioniertes Ziel:Innerhalb von drei Jahren sollen 80 Prozent der derzeit in Deutschland lebenden Syrer in ihre Heimat zurückkehren. Für diesen Plan musste der CDU-Chef bereits viel Kritik einstecken - auch aus den eigenen Reihen. Es stellt sich zudem die Frage, wie realistisch das Vorhaben überhaupt ist.

Friedrich Merz plant Massenrückführungen von über 800.000 Syrern

Wie die "Bild" in einer aktuellen Analyse zeigt, stehen die geplanten Rückführungen von mehr als 800.000 Syrern vor großen rechtlichen Hürden.Um seinen Plan umzusetzen, müsste Merz zunächst Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) anweisen, eine "anlasslose Widerrufsprüfung" sämtlicher Schutztitel einzuleiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wäre dann gefordert, in einem Massenverfahren jeden einzelnen Schutzstatus zu prüfen – parallel dazu müssten die Ausländerbehörden alle Aufenthaltstitel unter die Lupe nehmen. 

Für die geplanten Massenrückführungen erwägen Sicherheitskreise laut "Bild" den Einsatz unkonventioneller Mittel – darunter Kreuzfahrtschiffe. Der Grund: Sie bieten mehr Kapazität als Sammelflüge, und Syriens Küste ist über das Mittelmeer gut erreichbar.

Problem für den Bundeskanzler: Betroffene können gegen den Widerruf ihres Schutz- und Aufenthaltstitels klagen

Der eigentliche Knackpunkt: Jeder der über 800.000 Betroffenen kann gegen einen Widerruf vor Gericht ziehen. So dämpft Migrationsforscher Daniel Thym gegenüber der "Bild" die Erwartungen erheblich. Merz und Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa würden ihr Ziel "deutlich verfehlen", da jeder Einzelfall geprüft werden müsse und Betroffene klagen könnten.

Bei einfachen Fällen – etwa jungen, sunnitischen Männern – ließe sich laut "Bald" zwar schnell argumentieren, dass keine Verfolgung mehr droht. Deutlich komplizierter wird es jedoch bei Minderheiten wie Christen, Kurden, Jesiden oder LGBTQ-Personen. "Kann man der syrischen Regierung trauen, dass sie sie nicht politisch verfolgen wird?", fragt ein hochrangiger Beamter des Innenministeriums.

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