Transplantationen: Bundestag beschließt Neuregelungen für mehr Nierenspenden
Tausende Patienten müssen lange auf eine lebensrettende Niere warten. Ein Gesetz mit erweiterten Möglichkeiten für Organspenden soll die Aussichten verbessern.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Nierentransplantationen für schwer kranke Patientinnen und Patienten sollen künftig häufiger möglich werden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken, das die bisher engen Grenzen für Organentnahmen bei lebenden Spendern weiter fasst. Die CDU-Politikerin sprach von einem "Tag der Hoffnung für alle, die auf eine lebensnotwendige Spenderniere angewiesen sind".
Dafür wird der Kreis möglicher Spender und Empfänger vergrößert. Aufgehoben wird die Regel, dass eine sogenannte Lebendspende nur zulässig ist, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.
Ermöglicht werden künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen Paaren "über Kreuz". Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn es unter Spenderpaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe Person, sondern an einen passenden Empfänger gehen können, der mit einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.
Möglich werden außerdem uneigennützige anonyme Nierenspenden, ohne dass man den Empfänger oder die Empfängerin kennt. Die Niere kann dann an ein nicht zusammenpassendes Spendepaar gehen oder an jemanden auf der Warteliste. Geregelt werden auch Vorgaben für eine umfassendere Aufklärung und Beratung. Abschließend befasst sich noch der Bundesrat mit dem Gesetz.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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