Gesundheitswesen: Bundestag beschließt Änderungen an Klinikreform
Eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland steht eigentlich schon im Gesetz. Union und SPD bringen jetzt aber Nachbesserungen durch.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen. Das Parlament nahm mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken an, der eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen soll. Die CDU-Politikerin sagte, die Krankenhauslandschaft müsse und werde sich verändern. Damit dies strukturiert umgesetzt werden könne, würden nötige Anpassungen vorgenommen. Warken wies Kritik einer Verwässerung der Reformziele zurück.
Vorgesehen sind unter anderem längere Übergangsfristen und mehr Spielraum für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzt worden.
Einheitliche Qualitätsvorgaben für Behandlungen
Sie soll finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen mindern und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeiführen. Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte "Leistungsgruppen" für Behandlungen sein, für die einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, können dann die Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt abschließend noch in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort nicht.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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