Parlamentsjobs: AfD-Fraktionsvize Keuter behält Posten nach Vertrauensfrage

Die Debatte über sogenannte Vetternwirtschaft hat für einen AfD-Spitzenpolitiker Folgen. Die sind aber nach aktuellem Stand begrenzt.

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Im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe von Parlamentsjobs kann AfD-Fraktionsvize Stefan Keuter seinen Posten als Fraktionsvize der AfD im Bundestag behalten. In der Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion stellte Keuter nach Angaben eines Sprechers eine Vertrauensfrage. Eine deutliche Mehrheit der Mitglieder votierte demnach für ihn.

Keuter war durch einen "t-Online"-Bericht in den Fokus geraten, wonach er seine Freundin in seinem Bundestagsbüro beschäftige. Am Vortag hatte er auf Druck aus der Fraktionsspitze seine Verantwortung als Personalchef der Fraktion abgegeben, bei gleichzeitigem Verbleib im Fraktionsvorstand. Das hatte intern Kritik ausgelöst. Der NRW-Abgeordnete Matthias Helferich beantragte, das Thema auf die Tagesordnung der heutigen Fraktionssitzung zu setzen.

Bundestagsabgeordnete dürfen Familienangehörige, Ehepartner oder Ex-Partner nicht auf Steuerzahlerkosten anstellen. Das gilt nach Erläuterungen der Bundestagsverwaltung auch für sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor der "Ehe für alle" geschlossen wurden. Lebenspartner im Sinne von Freund oder Freundin sind nicht gemeint.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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