Extremismus: Verbot der rechtsextremen "Artgemeinschaft" auf Prüfstand
Das Verbot der "Artgemeinschaft" wird vor Gericht verhandelt. Die Gruppierung beruft sich auf Religionsfreiheit, das Bundesinnenministerium hält sie für verfassungsfeindlich.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
Suche
Das Verbot der rechtsextremistischen "Artgemeinschaft" steht beim Bundesverwaltungsgericht auf dem Prüfstand. Die Gruppierung klagt vor dem Gericht in Leipzig gegen eine entsprechende Verfügung der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser aus dem Jahr 2023. Die SPD-Politikerin hatte die Vereinigung als verfassungsfeindlich verboten. Die Vereinigung beruft sich in ihrer Klage auf die Religionsfreiheit und hält das Verbot zumindest für unverhältnismäßig. (Az.: BVerwG 6 A 18.23)
Die "Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung", so der vollständige Name, wurde nach eigenen Angaben 1951 gegründet. Bis zum Verbot war sie ein in Berlin eingetragener Verein. Das Verbot umfasste auch dazugehörige "Gefährtschaften", "Gilden", "Freundeskreise" und einen Verein namens "Familienwerk".
Rassistische Vereinigung oder unpolitische Gruppierung?
Das Bundesinnenministerium argumentierte in der mündlichen Verhandlung in Leipzig, die "Artgemeinschaft" sei eine im Kern rassistische Vereinigung. Sie nehme eine kämpferisch-aggressive Haltung ein und missachte die Menschenwürde in grober Art und Weise. Die von der Gemeinschaft verwendete Bezeichnung "Art" sei mit dem Begriff der "Rasse" gleichzusetzen. Es gebe ein ausgeprägtes Freund-Feind-Denken: Freunde seien die Angehörigen der eigenen Art, Feinde seien alle anderen.
Die Anwälte der "Artgemeinschaft" wiesen diese Einschätzungen zurück. Die Gruppierung, die lange von dem Rechtsextremisten Jürgen Rieger (1946-2009) geführt wurde, betätige sich nicht politisch. Sie wirke nicht nach außen, sondern schotte sich im Gegenteil ab und lebe ihren Glauben "im stillen Kämmerlein". Zwei aktuelle Vorstandsmitglieder wiesen außerdem darauf hin, dass sich nach dem Tod Riegers vieles bei der "Artgemeinschaft" geändert habe.
Die mündliche Verhandlung in Leipzig dauerte am Nachmittag noch an. Es war offen, wann die Bundesrichter eine Entscheidung verkünden werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":
- Eilmeldung: Thüringer Ministerpräsident soll Doktortitel verlieren
- Bundeswehr-Skandal: Neuer Aktionsplan für Luftlandetruppe in Kraft
- Donald Trump: Fotos offenbaren die ganze Wahrheit - Größenwahn wird immer schlimmer
- Mario Voigt privat: Das müssen Sie über Thüringens Ministerpräsidenten wissen
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.