Extremismus: Rechtsextreme Gruppierungen beschäftigen Bundesgerichte

Das Verbot der rechtsextremistischen "Artgemeinschaft" steht beim Bundesverwaltungsgericht auf dem Prüfstand. Am Bundesgerichtshof geht es um Anhänger der "Bruderschaft Thüringen".

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am Mittwoch (Beginn: 10.00 Uhr) das Verbot der rechtsextremistischen Gruppierung "Artgemeinschaft". Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Vereinigung vor anderthalb Jahren als verfassungsfeindlich verboten. Das umfasste auch dazugehörige Untergruppierungen und einen Verein namens "Familienwerk". Die Vereinigung beruft sich in ihrer Klage auf die Religionsfreiheit und hält das Verbot zumindest für unverhältnismäßig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich ab 9.30 Uhr mit einem Urteil gegen Anhänger der rechtsextremistischen "Bruderschaft Thüringen". Im sogenannten "Turonen"-Prozess hatte das Landgericht Erfurt sie 2023 wegen Drogengeschäften zu Haftstrafen verurteilt. Als "Turonen" wird die Führungsriege der Gruppierung bezeichnet. Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sprach das Gericht die Angeklagten damals aber frei. Nun verhandelt der BGH über die Revision der Staatsanwaltschaft.

In beiden Verfahren ist noch unklar, wann die Bundesrichter eine Entscheidung verkünden werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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