Berlin: Spionage-Verdacht: Überwachung von Ex-Diplomat rechtmäßig
Geschäftskontakte und private Beziehungen nach China: Dadurch gerät ein Ex-Diplomat ins Visier der Ermittler. Sie nehmen seine Post unter die Lupe, hören Telefonate ab. Zu Recht, meint ein Gericht.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat Überwachungsmaßnahmen bei einem früheren EU-Diplomaten, der unter Spionage-Verdacht stand, für rechtmäßig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung der Kontrolle von Briefen und Telefongesprächen hätten tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer geheimdienstlichen Agententätigkeit vorgelegen. Dies sei ausreichend, so die Richter. Darum sei die Maßnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz gerechtfertigt gewesen.
Damit blieb die Klage des deutschen Ex-EU-Diplomaten gegen die Bundesrepublik ohne Erfolg. Die Kommunikation des Mannes wurde in der Zeit von August 2018 bis Ende 2019 überwacht. Hintergrund waren geschäftliche Kontakte zu China sowie eine Beziehung zu einer Chinesin.
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelte schließlich gegen drei Personen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit - den ehemaligen EU-Diplomaten und zwei Mitarbeiter einer deutschen Lobbyfirma.
Zwei der Beschuldigten standen im Verdacht, private und geschäftliche Informationen an das chinesische Ministerium für Staatssicherheit geliefert zu haben; der dritte wurde verdächtigt, sich dazu bereiterklärt zu haben. Es gab Durchsuchungen in Berlin, Brüssel, Baden-Württemberg und Bayern.
Kein hinreichender Verdacht
Im September 2020 teilte die Bundesanwaltschaft jedoch mit, die Ermittlungen seien eingestellt. Für eine geheimdienstliche Agententätigkeit habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, hieß es.
Der Ex-EU-Diplomat wies die Vorwürfe stets zurück. Nach seiner Darstellung geriet er völlig zu Unrecht unter Spionage-Verdacht. Aus Sicht der Verfassungsschützer gab es jedoch diverse Anhaltspunkte, die in das Vorgehen Chinas passen würden: So sei ihm als ehemaligen hochrangigen EU-Amtsträger nach der Pensionierung besondere Wertschätzung entgegengebracht worden.
Ex-Diplomat weist Vorwürfe zurück
Der Ex-Diplomat kämpft inzwischen seit Jahren dafür, dass die Überwachungsmaßnahmen als unrechtmäßig erklärt werden. Dafür zog er zunächst vor das Verwaltungsgericht Köln, wo das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Dienstsitz hat. Weil aber die Genehmigung für die Maßnahmen über das Bundesinnenministerium in Berlin liefen, landete ein Teil des Verfahrens bei dem Gericht in der Hauptstadt.
Das Berliner Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung ließ die 1. Kammer jedoch nicht zu, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Verfahren in Köln ruht nach den Angaben zunächst.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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