Faire Steuern: Welche Reformen plant die SPD für die Erbschaftssteuer?

Die SPD hält die Erbschaftsteuer für ungerecht - vor allem, weil gerade die Reichsten wenig zahlen. Welche Auswirkungen könnte der Reformvorschlag der Sozialdemokraten auf das Erbsystem haben?

Erstellt von - Uhr

Vizekanzler Lars Klingbeil neben Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende. (Foto) Suche
Vizekanzler Lars Klingbeil neben Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende. Bild: picture alliance/dpa | Britta Pedersen
  • SPD plant aktuell eine Reform der Erbschaftssteuer
  • Diese wird allgemein als ungerecht und spaltend betrachtet
  • Union ist bislang nicht überzeugt von den Plänen

Mehr spannende Nachrichten aus der Politik findest du am Ende dieses Beitrags.

Jahr für Jahr werden in Deutschland Hunderte Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Trotz Rekordhöhe gilt die Erbschaftssteuer jedoch als äußerst reformbedürftig. Denn die Statistik zeigt: Wer richtig viel erbt, der zahlt häufig gar keine Steuern. Das System sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip, so Vizekanzler Lars Klingbeil. Seine SPD legt nun als erster Regierungspartner ein Konzept für eine Reform vor.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer bisher?

Grundsätzlich ist jeder erbschaftsteuerpflichtig, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Vermögen muss dabei nicht Bargeld sein: Es können auch das geerbte Haus, eine geerbte Firma, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder wertvoller Schmuck sein. Dabei werden mögliche Schulden des Gestorbenen abgezogen, noch bevor die Steuer berechnet wird.

Wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: Einerseits vom Verwandtschaftsgrad, andererseits vom Wert des Erbes. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. Kurz könnte man sagen: Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

Nicht immer müssen Steuern aufs Erbe gezahlt werden

Nein, beträchtliche Summen können aktuell ohne einen Cent Steuern vererbt werden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von Freibeträgen. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder immerhin noch bis zu 400.000 Euro komplett steuerfrei erben.

Legal Steuern sparen kann man auch über Schenkungen, bei denen Vermögen noch zu Lebzeiten übertragen wird. Hier gelten die gleichen Freibeträge wie beim Erben - allerdings nicht einmalig, sondern alle zehn Jahre erneut. Bedeutet: Fängt man früh an, ist es möglich, enorme Summen zu übertragen, ohne den Staat zu beteiligen.

Auch Häuser oder Eigentumswohnungen der Eltern können steuerfrei geerbt werden - zumindest, wenn man selbst für mindestens zehn Jahre einzieht und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

Was wird an dem System kritisiert?

Kritik wird insbesondere an Ausnahmen und Steuerbefreiungen beim Vererben von Betriebsvermögen geäußert. Weil der Staat vermeiden will, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, wenn die Erbschaftssteuer für die neuen Besitzer nicht zahlbar ist, greift eine sogenannte Verschonungsregelung. Dadurch können Vermögen ab 26 Millionen Euro künstlich arm gerechnet werden - somit entfällt die Erbschaftsteuer.

Das Problem: Mehr als 463-mal wurden in den letzten zehn Jahren Vermögen von 100 Millionen Euro oder mehr weitergereicht. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden überhaupt keine Steuern fällig. Laut Subventionsbericht kosten diese Ausnahmen den Staat mehr als 8,8 Milliarden Euro in Steuereinnahmen.

Kurzum: Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um die wohl "ungerechteste Steuer des Landes", wie auch Linken-Haushälter Dietmar Bartsch urteilte. Auch Studien zeigen, dass die Ungleichheit der Vermögensverteilung durch das Erbsystem nur noch weiter anwächst.

SPD will Erben großer Vermögen stärker besteuern

Als Gegenentwurf plant die SPD nun, die Erben großer Vermögen höher zu besteuern. Eine genaue Höhe des Steuersatzes soll bislang allerdings noch nicht feststehen. Dazu soll es einen sogenannten Lebensfreibetrag geben: Dieser soll bei rund einer Million Euro liegen - 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder nur entfernt verwandten Personen. Das gilt für das ganze Leben. Wer über einer Million Euro liegt, muss demnach draufzahlen - egal, wann.

Für Unternehmen plant die SPD einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro. Damit sei sichergestellt, dass die meisten Familienbetriebe steuerfrei in die nächste Generation weitergegeben werden könnten. Die Steuern, die bei über fünf Millionen Euro trotzdem fällig werden, können als Steuerschuld über 20 Jahre gestundet werden. So muss niemand seinen Betrieb aufgeben, die Zahlungen seien trotzdem sicher.

Müsste man damit auf das Elternhaus Erbschaftsteuer zahlen?

Selbst genutzte Eigenheime werden im SPD-Konzept ausgenommen. Bleiben die Kinder im Haus der verstorbenen Eltern weiter wohnen, werden auf die Vererbung zusätzlich zum Freibetrag in Höhe von einer Million Euro keine Steuern erhoben.

Union winkt ab - "Steuersenkungen dringend notwendig"

Der Koalitionspartner der Sozialdemokraten befürchtet, dass das Konzept insbesondere mittelständischen Familienunternehmen schaden könnte - und das in einer wirtschaftlich kritischen Phase. "Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig", so Unionsfraktionsvize Matthias Middelberg. Allerdings ist die Union nicht völlig abgeneigt von Verbesserungsvorschlägen zur Erbschaftssteuer. Korrekturbedarf sieht diese vor allem bei den aktuellen Regeln zum Vererben von Unternehmen - allerdings anders als von SPD vorgeschlagen.

Hier finden Sie mehr aktuelle Politik-News:

/ife/news.de/dpa

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.