Kriminalität: Anschlagsplan? 21-jähriger Tadschike gilt als gewaltbereit

Ein 21-jähriger Tadschike sitzt nach Hinweisen auf Anschlagspläne in Magdeburg in Haft. Über seine Zeit in Deutschland und die laufenden Untersuchungen werden weitere Details bekannt.

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Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. (Foto) Suche
Ein Polizeieinsatz in Bochum eskalierte. Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Der wegen möglicher Anschlagspläne in Magdeburg festgesetzte 21-Jährige stammt aus Tadschikistan und hat nach seiner Einreise in Deutschland zunächst in Niedersachsen gelebt. Danach sei er nach Magdeburg gezogen und habe seit März 2025 eine Ausbildung als Pflegefachmann an der Universitätsklinik gemacht, sagte Landespolizeidirektor Mario Schwan in einer Sondersitzung des Innenausschusses im Magdeburger Parlament.

"Die Person gilt als gewaltbereit", so Schwan. Der Mann habe Interesse an Schießtrainings und Waffen gezeigt. In der Berufsschule sei er wegen seines Glaubens in Streit mit seinen Mitschülern geraten. Es habe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden und sofort gehandelt werden müssen, betonte der Landespolizeidirektor.

Mann ist in der Justizvollzugsanstalt Halle

Der 21-Jährige war am Freitag in Magdeburg in polizeilichen Gewahrsam genommen worden. Dadurch sollte ein möglicher Anschlag auf größere Menschenmengen verhindert werden. Den mutmaßlichen Plänen könnte eine islamistische Motivation zugrunde liegen. Der Mann befindet sich aktuell in Vorbereitungshaft in der Justizvollzugsanstalt Halle.

Der Tadschike war im Juni 2024 mit einem Visum nach Deutschland eingereist. In einem Motivationsbrief zur Teilnahme an einem Au-pair-Programm habe er angegeben, sich für die deutsche Sprache und Kultur zu interessieren, sagte der Referatsleiter für Erstaufnahme, Unterbringung und Rückführung im Innenministerium, Volker Harms. Er wollte den Angaben zufolge in seine Heimat zurückkehren, um Tourismusmanagement zu studieren.

Person ist bereit zur freiwilligen Ausreise

Das Innenministerium bereitet eine Abschiebung vor. "Alternativ wird eine kontrollierte freiwillige Ausreise nach Tadschikistan geprüft, für die die Person zunächst ihre Bereitschaft erklärt hat", sagte Schwan.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) betonte, man gehe mehrgleisig vor und verlasse sich nicht auf die Erklärung des Mannes. Alle ausländerrechtlichen Maßnahmen, so auch die Abschiebungsanordnung, würden vorbereitet. Bei einer freiwilligen Ausreise müsse zudem die Zustimmung der Staatsanwaltschaften eingeholt werden, betonte die Innenministerin.

Staatsanwaltschaft prüft Einleitung von Ermittlungsverfahren

Nach Angaben des Justizministeriums prüft die Staatsanwaltschaft Halle, ob ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eingeleitet wird.

Laut Landespolizeidirektor Schwan ist zudem der Generalbundesanwalt eingebunden. Im Fokus ist dabei möglicherweise eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werde die Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens sowie die Übernahme durch den Generalbundesanwalt nicht erfolgen, so Schwan.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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