Berlin: Verbot für Auftritt bei Palästina-Kongress war rechtswidrig
Großes Polizeiaufgebot, aufgeheizte Stimmung, vorzeitiges Ende: Der umstrittene Palästina-Kongress in Berlin hat für Diskussion gesorgt - und lange die Justiz beschäftigt. Die setzt nun einen Punkt.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das politische Betätigungsverbot für einen britisch-palästinensischen Arzt im Kontext des umstrittenen Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024 war rechtswidrig. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen Juli ist rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mitteilte.
Das Gericht hat nach eigenen Angaben einen Antrag des Landes Berlin abgewiesen, womit ein Urteil der ersten Instanz angegriffen und ein Berufungsverfahren erreicht werden sollte. Die vorgelegte Begründung erfülle jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern, wie es von einem OVG-Sprecher hieß. Deswegen musste sich das Gericht inhaltlich nicht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts befassen.
Bundespolizei verweigert Einreise
Laut Urteil hätte die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan Abu-Sittah die Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche Veröffentlichungen und Interviews nicht verbieten dürfen. Als Grund hatte die Behörde damals die Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die Vernichtung Israels befürworten. Das Verwaltungsgericht befand dagegen, dass nicht zu erwarten gewesen sei, dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten.
Der als Versammlung angemeldete Kongress, der die deutsche Regierung als Unterstützer eines "Völkermords" im Gazastreifen anprangern wollte, war von der Polizei nach zwei Stunden aufgelöst worden. Abu-Sittah, der für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat im Gazastreifen Verletzte versorgte, war als Redner vorgesehen, doch verweigerte ihm die Bundespolizei am Flughafen die Einreise. Zugleich wurde dort das politische Betätigungsverbot verhängt, gegen das er von Großbritannien aus gerichtlich vorging.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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