Berlin: Länder für Schutz für sexuelle Identität im Grundgesetz

Schutz queerer Menschen: Mehrere Länder setzen sich für eine Grundgesetzänderung ein. Was das für Artikel 3 bedeuten könnte.

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Das Berliner Reichstagsgebäude und die Spree. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / neirfy

Die Länder wollen den Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Eine entsprechende eigene Gesetzesinitiative will der Bundesrat nun in den Bundestag einbringen, wie die Länderkammer in der aktuellen Sitzung beschloss. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit beider Kammern.

Konkret geht es darum, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Derzeit heißt es an der Stelle: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Senatorin: "queerfeindlicher Hass" sei im Alltag spürbar geworden

Eingebracht hatte den Vorstoß ursprünglich das Land Berlin, weitere Länder schlossen sich an. "Es zeigt auch, dass die Zeichen der Zeit und der akute Behandlungsbedarf erkannt wurden", sagte Cansel Kiziltepe (SPD), Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, im Bundesrat. In einer Zeit, in der "queerfeindlicher Hass" im Alltag "so spürbar geworden" sei, brauche es ein Grundgesetz, das klar die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität verbiete.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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