Berlin: Berlin will Schutz für sexuelle Identität im Grundgesetz
Berlins Regierender Bürgermeister Kay Wegner sprach schon 2023 beim Christopher Street Day davon. Jetzt nimmt ein Vorstoß zur Änderung der Verfassung Gestalt an.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Berlin will den Schutz sexueller Identität über eine Bundesratsinitiative im Grundgesetz verankern. Ein entsprechender Vorstoß soll am Dienstag im Senat beschlossen und am 11. Juli in die Länderkammer eingebracht werden, wie eine Senatssprecherin bestätigte. Der "Tagesspiegel" hatte zuvor berichtet. Ob die Initiative Chancen hat, ist unklar. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag.
Berlin will erreichen, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz "sexuelle Identität" erweitert wird. Aktuell lautet der Satz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
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Zur Begründung für die Gesetzesinitiative heißt es laut "Tagesspiegel", Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) seien immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt.
Den Vorstoß hatten CDU und SPD in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag verabredet. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte eine Bundesratsinitiative beim Christopher Street Day (CSD) im Juli 2023 in Aussicht gestellt, wie die Zeitung weiter meldet.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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