Papst-Wahl: Trotz Obergrenze: Alle Wahlberechtigten bei Konklave zugelassen

Bald kommen die Kardinäle zum Konklave zusammen, um einen neuen Papst zu bestimmen. Zuvor musste jedoch noch eine Formalität geklärt werden.

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Die Glocken des Petersdoms in der Vatikanstadt läuten (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Glocken des Petersdoms in der Vatikanstadt läuten (Symbolbild). Bild: picture alliance/dpa/AP | Markus Schreiber

An der bevorstehen Papst-Wahl dürfen sich alle wahlberechtigten Kardinäle beteiligen, auch wenn bei einem Konklave eigentlich eine Obergrenze von 120 Kirchenmännern vorgesehen ist. Diese im Kirchenrecht festgelegte Höchstzahl habe der verstorbene Papst Franziskus außer Kraft gesetzt, indem er während seiner Amtszeit so viele wahlberechtigte Kardinäle ernannte, dass die Zahl nun 120 übersteigt, hieß es in einer Stellungnahme der bereits in Rom versammelten Kardinäle.

Bei dem Konklave, das am 7. Mai beginnt, sind 135 der insgesamt 252 Kardinäle wahlberechtigt, da sie das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vatikan-Sprecher Matteo Bruni erklärte am Dienstag, zwei Kardinäle würden der Papst-Wahl aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben. Bruni nannte keine Namen. Der emeritierte Erzbischof von Valencia, Antonio Cañizares (79), hatte allerdings bereits vor mehr als einer Woche erklärt, er werde nicht nach Rom reisen können.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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