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Donald Trump News: Supreme Court: Trump kann nicht von Vorwahlen ausgeschlossen werden

Der Sturm auf das US-Kapitol war eine Zäsur. Trumps Gegner sind überzeugt, dass dieser deswegen nicht noch einmal Präsident werden kann. Der Supreme Court macht ihnen einen Strich durch die Rechnung.

Donald Trump in seinem Anwesen Mar-a-Lago. (Foto) Suche
Donald Trump in seinem Anwesen Mar-a-Lago. Bild: picture alliance/dpa/AP | Rebecca Blackwell

Der frühere US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung des Obersten Gerichts der USA an den Präsidentschaftsvorwahlen seiner Partei teilnehmen. Die Streichung seines Namens vom Wahlzettel im US-Bundesstaat Colorado sei nicht rechtens, urteilte der Supreme Court am Montag.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein großer Erfolg für Trump - aber keine Überraschung. Bei einer Anhörung Anfang Februar hatte sich bereits angedeutet, dass die neun Richterinnen und Richter in seinem Sinne entscheiden würden.

Für viele Fachleute hatte die Entscheidung des Supreme Courts bereits vor dem eigentlichen Urteil eine historische Dimension, weil der Richterspruch unmittelbaren Einfluss auf den Verlauf der Präsidentenwahl hat. Die Entscheidung fiel unmittelbar vor dem sogenannten "Super Tuesday" - damit schaffte das Gericht vor dem wichtigen Wahltag Klarheit. Am Dienstag halten die Republikaner und Demokraten in mehr als einem Dutzend Bundesstaaten parteiinterne Vorwahlen ab - darunter auch in Colorado.

Trump will bei der US-Präsidentenwahl Anfang November erneut für die Republikaner kandidieren. Wer als Präsidentschaftskandidat antreten will, muss sich in parteiinternen Vorwahlen durchsetzen. Kläger versuchen seit einiger Zeit in verschiedenen Bundesstaaten, Trumps Teilnahme an den Vorwahlen zu verhindern und den Namen des 77-Jährigen von Wahlzetteln streichen zu lassen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der beispiellose Angriff auf den US-Parlamentssitz vor fast genau drei Jahren. Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 gewaltsam das Kapitol in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl von 2020 formal zu bestätigen.

Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede durch unbelegte Behauptungen aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg durch massiven Betrug gestohlen worden sei. Trumps Gegner sind der Auffassung, dass Trump wegen seines Verhaltens nach der Wahl 2020 nicht noch einmal ins Weiße Haus einziehen darf. Sie argumentieren mit der sogenannten Aufstandsklausel in der Verfassung. Sie besagt sinngemäß, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat. Zwar werden in der Passage für solche höheren Ämter einige Beispiele genannt, nicht explizit aufgeführt wird aber das Amt des Präsidenten.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte ein explosives Urteil im Dezember. Das höchste Gericht des Bundesstaats Colorado entschied, dass Ex-Präsident Trump sich wegen seiner Rolle beim Sturm auf das US-Kapitol für die Vorwahl der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur in dem Bundesstaat disqualifiziert habe. Trump legte Berufung ein. Das Urteil wurde so lange ausgesetzt, bis die Frage endgültig geklärt ist. So landete der Fall schließlich beim höchsten Gericht der USA. In den Bundesstaaten Maine und Illinois fielen ähnliche Entscheidungen.

Bei der Anhörung vor einigen Wochen hörten sich die Richterinnen und Richter des Supreme Court die Argumente beider Seiten an. Dabei haben sie sich skeptisch gezeigt, Trump vom höchsten Amt im Staate auszuschließen und schienen offen für die Argumente von Trumps Anwalt.

Der Supreme Court beschäftigt sich derzeit noch mit einem anderen Fall, der aber nichts mit der Frage nach dem Wahlzettel zu tun hat. Das Gericht will klären, ob ehemalige Präsidenten vor Strafverfolgungen für Handlungen im Amt geschützt sind. Hintergrund ist der Strafprozess gegen Trump in Washington wegen versuchten Wahlbetrugs. Eine Anhörung vor dem obersten US-Gericht ist für Ende April angesetzt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

roj/news.de

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