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Krankenversicherung in Deutschland: Lauterbach für Kassen-Hammer! Das würde auf Beamte zukommen

Wenn es um die die Entscheidung für eine Gesetzliche oder Private Krankenversicherung geht haben Beamte aktuell kein Wahlrecht. Das soll sich ändern, sagen viele Politiker der Ampelregierung. Auch Karl Lauterbach spricht sich dafür aus.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich dafür aus, dass Beamte ihre Krankenversicherung aussuchen dürfen. (Foto) Suche
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich dafür aus, dass Beamte ihre Krankenversicherung aussuchen dürfen. Bild: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Viele Beamte nutzen eine private Krankenversicherung (PKV). Einen Teil der Beiträge übernimmt der Staat in Form einer Beihilfe und der andere die Versicherung. Anders sieht das bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Denn Beamte, die sich dafür entscheiden sich in der GKV zu versichern, müssen derzeit den kompletten Beitragssatz alleine bezahlen. Laut dem Beitragsrecht sind keine Erstattungen von Beitragskosten festgelegt. Deshalb sprechen sich einige Ampel-Politiker für eine Neuerung aus.

Krankenkassen-Revolution gefordert: Lauterbach spricht sich für Wahlrecht aus

Einige Politiker sind dafür, dass Beamte frei entscheiden sollen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. "Es ist an der Zeit, dass Bund und alle Länder, die das bisher noch nicht getan haben, jetzt für ihre Neubeamtinnen und -beamten den Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, gegenüber der "Bild"-Zeitung. Auf Anfrage des Boulevardblattes sprach sich auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach dafür aus.Er "würde es begrüßen, wenn weitere Länder das Wahlrecht einführen würden".

Welche Bundesländer planen Krankenkassen-Wahlrecht für Beamte?

In einigen Bundesländern haben Beamte bereits die Wahl. Berlin, Thüringen, Hamburg, Brandenburg, Bremen und Baden-Württemberg können durch das Hamburger Modell zwischen der individuellen und ergänzenden Beihilfe in der PKV und einer pauschalen Beihilfe für die GKV wählen. In anderen Bundesländern ist die Entscheidungsmöglichkeit geplant. In NRW soll das Wahlrecht in der laufenden Legislaturperiode kommen, in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres 2024. In Sachsen kommt das Wahlrecht ab kommendem Jahr. Beamte in Sachsen sollen eine "pauschale Beihilfe" erhalten. Für ihre Krankenversicherung erhalten sie 50 Prozent Zuschuss. "Wer sich als Beamter privat versichert, bezieht ebenfalls mindestens 50 Prozent individuelle Beihilfe und sichert den Rest über eine private Krankenversicherung zu erheblich geringeren Kosten ab", schreibt die PKV. Auch Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder sollen im Krankheits- oder Pflegefall eine Beihilfebekommen. Das geht aus einem geplanten Gesetzesentwurf hervor. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2024 gelten. Niedersachsen plant dieses Wahlrecht ebenfalls, hat aber noch kein Datum bekannt gegeben. Wann die Regelung in Rheinland-Pfalz und im Saarland kommt, ist noch unklar. Die beiden Bundesländer haben sich noch nicht festgelegt.

Anders sieht es in Schleswig-Holstein aus. Dort sollen Beamte zukünftig in Härtefällen einen Arbeitgeberanteil von 50 Prozent für die GKV erhalten. Als Härtefall gilt zum Beispiel eine Schwerbehinderung. Beamte, die sich in Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt für eine GKV entscheiden haben, müssen weiterhin den Krankenkassenbeitrag allein bezahlen, schreibt die "Bild".

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