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Corona-Hammer: Mindestens bis Mai! Länder wollen Corona-Regeln wieder verlängern

Beim Corona-Krisenmanagement krachte es heftig zwischen Bund und Ländern. In wenigen Tagen muss geregelt sein, wie die Virus-Eindämmung weitergeht. Es sollen "weitergehende Auslegungshinweise gegeben werden" jedoch "ohne konkret festgelegte Grenzwerte".

Die Bundesländer wollen die Corona-Regeln verlängern - bis Mai. (Foto) Suche
Die Bundesländer wollen die Corona-Regeln verlängern - bis Mai. Bild: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen kommen die Länder zusehends unter Druck, weitergehende Corona-Beschränkungen festzulegen. Für einen nahtlosen Anschluss müssten noch in dieser Woche Entscheidungen gefasst werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)forderte erneut, zusätzliche Alltagsauflagen in regionalen sogenannten Hotspots in kritischer Lage zu erlassen und warb für konkrete Umsetzungskriterien. Die mitregierende FDP beharrte darauf, dass schärfere Vorgaben etwa für breiter angelegte Maskenpflichten nur unter Bedingungen und nicht pauschal beschlossen werden könnten.

Lauterbach wollte am Montag mit den Gesundheitsministern der Länder über die Anwendung der Eingriffsmöglichkeiten beraten, die sie nach Änderungen des Infektionsschutzgesetzes haben. Mit konkreten Kriterien sollten die Länder in der Lage sein, die Hotspot-Regel umzusetzen, machte der Minister am Sonntagabend im TV-Sender "Bild" deutlich. "Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen."

Corona-Regeln verlängert bis Mai: Länder fordern Rechtsgrundlage für Maskenpflicht und Co.

Wie die "Bild" schreibt, heißt es "in einem Antrag von mehreren Bundesländern (Bayern, NRW, Baden-Württemberg, Saarland und Hessen), über den die Gesundheitsminister der Länder am Montag beraten", dass wegen der weiterhin "enorm hohen Infektionszahlen" ein möglichst "weiter Instrumentarienkasten" benötigt werde. Wie bei "Bild" weiter zu lesen ist, solle es demnach bis Anfang Mai eine Rechtsgrundlage unter anderem für die Maskenpflicht, die 2G- und 3G-Regel oder Teilnehmer-Obergrenzen bei Veranstaltung.

Wie das Blatt weiter berichtet, soll in dem Antrag stehen, dass "weitergehende Auslegungshinweise gegeben werden" sollen jedoch "ohne dass konkrete Grenzwerte festgelegt werden". Für die "Bild" ist klar: "Ohne eine eindeutig und objektiv messbare (drohende) Überlastung der Krankenhäuser, wollen die Länder Einschränkungen verhängen können".

Länder-Protest gegen Abschaffung der Corona-Maßnahmen durch die Ampel-Regierung

Gegen geballten Proteste der Länder hatte die Ampel-Koalition eine neue bundesweite Rechtsgrundlage durchgesetzt, die nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Die Länder können nach einer Übergangsfrist bis kommenden Samstag (2. April) aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, aber NUR wenn das Landesparlament für die Hotspots eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen, dass mangels konkreter Kriterien dafür keine rechtssichere Regelung möglich sei.

Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Lauterbach hatte vier Kriterien dafür genannt und wollte sie auch seinen Länderkollegen erläutern: Erstens, wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten - wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle; zweitens, wenn sie planbare Eingriffe absagen oder drittens Patienten in andere Häuser verlegen müssten - sowie viertens, wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten.

Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg kompletter Hotspot bis Ende April

FDP-Fraktionschef Christian Dürr machte deutlich, dass die Hotspot-Regel darauf ziele, wenn "in einzelnen Städten oder Kommunen" eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Sie sei "an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden", sagte er in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Länder seien nicht wehrlos. "Wer etwas anderes behauptet, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder scheut sich, Verantwortung zu tragen." Mecklenburg-Vorpommern hat bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant dies ebenfalls.

Lauterbach lehnte Forderungen des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht ab. "Es geht rechtlich nicht", sagte er bei Bild TV. Lauterbach betonte aber, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre. Er appellierte an die Länder, dies in den Hotspots zu regeln, und forderte die großen Supermarktketten auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwartete er demnach eine Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.

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/news.de/dpa

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