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Diätenerhöhung Bundestag 2019: Diäten-Erhöhung bestätigt! So viel verdienen Abgeordnete aktuell

Die Diäten deutscher Bundestagsabgeordneter steigen zum 01. Juli 2019. Erstmals übersteigen sie dabei eine magische Grenze. Wie viel die Abgeordneten im Bundestag verdienen und welche zusätzlichen Leistungen sie nutzen dürfen, erfahren Sie hier!

Die Diäten deutscher Bundestagsabgeordneter steigen zum 01. Juli 2019. (Foto) Suche
Die Diäten deutscher Bundestagsabgeordneter steigen zum 01. Juli 2019. Bild: orpheus26/AdobeStock

Die Diäten der Bundestagsabgeordneten steigen zum 1. Juli 2019. Erstmals überschreiten diese dabei die 10.000 Euro Grenze.

Automatische Diäten-Erhöhung: Was verdienen Abgeordnete im Bundestag aktuell?

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat die automatische Anhebung der Diäten offiziell umgesetzt. Demnach erhalten alle 709 Bundestagsabgeordneten ab sofort 303,19 Euro mehr als zuvor und haben damit ein zu versteuerndes Grundgehalt von 10.083,45 Euro im Monat.

4.418,09 Euro Lebenshaltungskosten extra für Abgeordnete

Zurzeit erhalten Bundestagsabgeordnete monatlich 9.780,28 Euro. Hinzu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale, die jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie beträgt aktuell 4.418,09 Euro pro Monat. Daneben stehen jedem Abgeordneten bis zu 12.000 Euro für Büroausstattung zur Verfügung. Bundestagsabgeordnete fahren darüber hinaus kostenfrei in der 1. Klasse der Deutschen Bahn, zudem übernimmt der Bundestag Flüge im Inland.

Was dürfen Abgeordnete des Bundestages nebenbei verdienen?

Laut "gehaltsvergleich.com" dürfen Bundestagsabgeordnete neben ihrer eigentlichen Arbeit auch Nebentätigkeiten nachgehen. Diese zusätzlichen Einkommen von monatlich 1.000 Euro oder jährlich 10.000 Euro sind dabei immerhin meldepflichtig. Da Politiker dabei jedoch nicht zu Transparenz verpflichtet sind, erfährt der Bürger im Zweifel nicht, von wem ein Abgeordneter für welche Leistung Geld erhalten hat.

Diäten-Erhöhung auch ohne Abstimmung möglich

Eine solche Erhöhung der Diäten wird automatisch zur Jahresmitte entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung Deutschlands angepasst. Da diese automatische Anpassung vom Parlament für die gesamte Dauer der Wahlperiode beschlossen wurde, ist dafür weder Aussprache noch Abstimmung nötig. Basis ist der vom Statistischen Bundesamt errechnete Anstieg der Nominallöhne im vergangenen Jahr.

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kjf/bua/news.de/dpa

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