Mutmaßlicher Kindesmissbrauch: Elf Jahre Haft für rückfällig gewordenen Sexualtäter
Für einen mehrmonatigen Hafturlaub gilt ein Sexualtäter als vorbereitet. Dann kommt er in Franken mit Kindern in Kontakt und verfällt in alte Muster. Dafür muss der Mann nun lange ins Gefängnis.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das Landgericht Aschaffenburg hat einen mutmaßlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäter zu elf Jahren Haft verurteilt. Zudem behält sich die Kammer vor, später Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen anzuordnen. Sicherungsverwahrung ist nach dem Verbüßen einer Haft möglich, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Der psychiatrische Sachverständiger in dem Verfahren schätzt das Rückfallrisiko des Angeklagten als sehr hoch ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Angeklagter geständig
Der Verdächtige hatte in dem Verfahren gestanden, im vergangenen Jahr einen damals Zwölfjährigen im Raum Aschaffenburg und einen Elfjährigen in Staßfurt in Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht wertete die Taten des Deutschen, der sie in seinem von der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln gewährten Hafturlaub begangen haben soll, unter anderem als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch.
Anklage forderte mehr als elf Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten gefordert - unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen. Die Verteidigung hatte die Strafhöhe in das Ermessen der Kammer gestellt. Der Angeklagte hatte sich in seinem letzten Wort bei den Opfern entschuldigt: "Ich schäme mich."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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