Kriminalität: Schwiegervater getötet? Angeklagter weist Vorwürfe von sich

Vor dem Landgericht startete am Dienstag ein Mordprozess gegen einen 52-Jährigen. Er soll seinen pflegebedürftigen Schwiegervater brutal getötet haben. Der Angeklagte widerspricht.

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Im Mordprozess um seinen getöteten Schwiegervater vor dem Landgericht in Potsdam hat der 52-jährige Angeklagte die Vorwürfe von sich gewiesen. Der Umgang mit seinem Schwiegervater sei liebevoll und respektvoll gewesen. Es handele sich um unzutreffende Vorwürfe, ließ er durch seinen Verteidiger vorlesen. Es hätte zwar verbale Auseinandersetzungen gegeben, körperliche Übergriffe hätten jedoch nicht stattgefunden.

Laut Anklage soll der Mann im brandenburgischen Michendorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark) seinen pflegebedürftigen Schwiegervater mit Tritten und Schlägen derart verletzt haben, dass dieser an den Verletzungen starb. Demnach soll er den dementen Mann "für dessen Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Aufwand verachtet haben". Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, seine Ehefrau mehrfach geschlagen zu haben.

Der Verteidiger des Angeklagten mit deutscher Staatsbürgerschaft ließ durchblicken, dass sein Mandant glaube, seine Frau könne die Tat begangen haben. Die belastenden Elemente des Mordmerkmals gegen den 52-Jährigen seien "konstruiert". Er habe seinen Schwiegervater nicht verachtet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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