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Prozess (Gericht): Fabian-Prozess: Neue Widersprüche bei Alibi der Angeklagten

Die Angeklagte im Mordfall Fabian gibt Antworten auf Fragen des Gerichts. Doch der von ihr angegebene Grund für ihre Fahrt nach Güstrow ist laut Richter nicht stichhaltig.

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Der Richter hat die im Fall Fabian wegen Mordes angeklagte Frau mit widersprüchlichen Aussagen zu dem Grund für ihre Fahrt nach Güstrow konfrontiert. Sie habe erklärt, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, aber die Bankkarte vergessen zu haben, sagte der Vorsitzende Richter Holger Schütt. Die Großeltern hätten jedoch später erklärt, dass sie am Tattag den ganzen Vormittag zu Hause verbracht habe.

Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seinem Zuhause in Güstrow gelockt und dann an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet eine Beteiligung an der Tat ab.

Der Richter stellte das von der Angeklagten genannte Motiv – Geld abheben für die Großeltern – für die Fahrt nach Güstrow infrage. Immerhin habe sie auch in den Folgetagen trotz zunächst gegenteiliger Aussage das Geld nicht abgehoben. "Warum war das nicht so eilig?", fragte er die Angeklagte. Eine klare Antwort konnte die Beschuldigte darauf nicht geben.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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