Kriminalität: Weißer Ring: Jede zweite Opferentschädigung wird abgelehnt
"Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden", stellt Bundesjustizministerin Hubig fest. Wie die Entschädigung von Opfern seit der Neuregelung 2024 läuft.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Mehr als jeder zweite Antrag auf Opferentschädigung wird nach Darstellung des Weißen Rings in Deutschland abgelehnt. Nicht einmal jeder vierte Antrag (24,6 Prozent) sei 2025 bewilligt worden, heißt es im Magazin der Opferhilfeorganisation mit Sitz in Mainz zum 50-jährigen Bestehen.
Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen sozialen Entschädigungsrechts (Sozialgesetzbuch XIV) seien die Ablehnungsquoten noch immer hoch, die Verfahren dauerten lange und belasteten die Betroffenen zusätzlich.
Die Zahl der Anträge sei infolge der Ausweitung der Berechtigten im ersten Jahr (2024) um rund 30 Prozent auf 19.650 gestiegen, dann aber wieder um knapp fünf Prozent gesunken.
Lange Verfahren belasten die Opfer zusätzlich
Die Behörden hätten 2025 insgesamt 11.286 Anträge bearbeitet und davon 55 Prozent abgelehnt. 2.779 Anträge seien bewilligt worden, die übrigen seien zurückgenommen oder aus sonstigen Gründen beendet worden (etwa Umzug oder Todesfall). Insgesamt seien 18.659 Anträge auf soziale Entschädigung gestellt worden, mehr als 7.000 dieser Verfahren laufen also noch.
Die meisten Antragssteller seien den Behörden zufolge Opfer von Gewalt. Es kämen aber auch - Nachwirkung der Pandemie - Anträge etwa wegen Impfschäden dazu. Bei einer Umfrage in den 16 Bundesländern hätten aber nur Thüringen und Brandenburg die Zahlen zu Gewaltopfern einzeln ausweisen können. 22 Prozent (Thüringen) und 31 Prozent (Brandenburg) wurden bewilligt.
Bundesministerin Hubig: Staat muss mehr für Gewaltopfer tun
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte dem Magazin des Weißen Rings, der Rechtsstaat müsse bei der Unterstützung von Gewaltbetroffenen noch mehr tun. So solle die Unterstützung der Opfer vor Gericht besser werden und sich im Familienrecht einiges ändern.
Opferschutz müsse in der Justiz "einen hohen Stellenwert haben - sowohl in der Ausbildung als auch in der täglichen Praxis von Gerichten und Staatsanwaltshaften", wird Hubig zitiert. Die Strafprozessordnung solle auch mit Blick auf den Opferschutz überarbeitet werden.
"Häusliche Gewalt ist in Deutschland ein großes gesellschaftliches Problem", sagte Hubig. "Jedes Jahr erleben Zehntausende Frauen in Deutschland körperliche, psychische und sexuelle Gewalt." Dagegen brauche es ein umfassendes Paket von besserem Opferschutz über wirksame Prävention bis zu konsequenter Strafverfolgung. "Gewalt hinterlässt tiefe Spuren, unter denen Menschen oft ein Leben lang leiden."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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