Dessau-Roßlau: Obduktion: Totes Kind starb durch schwere Gewalteinwirkung

Die Obduktion bestätigt: Das sechsjährige Kind starb an schweren Kopfverletzungen. Ermittler gehen von einem Tötungsdelikt aus. Was bisher zu den Umständen bekannt ist.

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Nach dem Tod eines sechsjährigen Kinds im Osternienburger Land verdichten sich die Hinweise auf ein Gewaltverbrechen. Nach dem vorläufigen Ergebnis einer gerichtlich angeordneten Obduktion starb das Kind an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Die Ermittler gehen weiterhin von einem Tötungsdelikt aus.

Das Kind war am 7. Juni mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen in eine Klinik gebracht worden und zwei Tage später gestorben. Bereits kurz nach seiner Einlieferung hatten Ärzte Verletzungen festgestellt, die nach ihrer Einschätzung nicht mit einem Unfall vereinbar waren. Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet.

Lebensgefährte der Mutter sitzt in Untersuchungshaft

Die Ermittlungen richten sich gegen den 27 Jahre alten Lebensgefährten der Mutter des Kindes. Der Mann war noch am Tag des Notfalls festgenommen worden. Ein Ermittlungsrichter erließ anschließend Haftbefehl. Der Beschuldigte, der nicht vorbestraft ist, sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Obduktion bestätigt Verdacht der Ermittler

Die am 11. Juni im Institut für Rechtsmedizin in Halle durchgeführte Obduktion habe die bisherigen Erkenntnisse bestätigt, teilten die Behörden mit. Demnach sei das Kind an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben. Zudem hätten die Rechtsmediziner weitere Verletzungen festgestellt, die auf stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Körper hindeuteten.

Nach dem vorläufigen Gutachten sei das Gesamtbild der Verletzungen nicht mit einem Unfallgeschehen vereinbar. Weitere Angaben machten die Ermittler mit Verweis auf die laufenden Untersuchungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren inzwischen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts. Nach Angaben der Ermittler dauern die Vernehmungen von Zeugen sowie weitere kriminalpolizeiliche Maßnahmen an.

Behörden warnen vor Vorverurteilungen

Zugleich kritisierten Staatsanwaltschaft und Polizei zahlreiche Beiträge in sozialen Netzwerken zu dem Fall. Dort seien bereits Bewertungen und Vorverurteilungen vorgenommen sowie teilweise Fotos und personenbezogene Daten veröffentlicht worden. Die Ermittlungsbehörden prüfen nach eigenen Angaben strafrechtliche Schritte und riefen dazu auf, Persönlichkeitsrechte zu achten und Hinweise direkt an Polizei oder Staatsanwaltschaft weiterzugeben.

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