Kriminalität: Zeugin: Angeklagte fand Fabians Leiche vorher

Im Fall des getöteten Fabian schildert eine Zeugin unter Tränen, wie die Angeklagte sie über den Fund der Kinderleiche informierte. Es vergingen Stunden, bevor die Polizei informiert wurde.

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Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). (Foto) Suche
Eine Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / DABLJU (Symbolbild)

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian soll die Angeklagte laut Zeugenaussagen eine frühere Freundin vorab über den Fund der Kinderleiche informiert haben. "Wir haben ihn gefunden. Er ist tot", habe sie ihr in einem Telefonat gesagt, berichtete die 52 Jahre alte Bekannte, die vor dem Landgericht Rostock als Zeugin vernommen wurde. Die 30 Jahre alte Angeklagte habe den Leichnam am Abend des 13. Oktober gefunden. Den Fund meldete sie aber erst einen Tag später der Polizei, der sie sagte, sie habe die Leiche "zufällig" gefunden.

"Er ist noch da"

Sie habe die Angeklagte damals sofort gefragt, warum sie nicht die Polizei gerufen habe. Das habe sie aber abgelehnt. Am 14. Oktober 2025 fuhr die Angeklagte mit der Zeugin und zwei Hunden zum Fundort. Während die Zeugin in einiger Entfernung mit ihrem Rollator stehen geblieben sei, sei die Angeklagte zielstrebig mit den Hunden über einen Acker zum Fundort an einem Tümpel bei Klein Upahl gegangen. "Er ist noch da. Es sieht schlimmer aus", habe sie bei der Rückkehr gesagt.

Zwei Zeugen hatten an den beiden vergangenen Verhandlungstagen bereits ausgesagt, dass sie mit der Angeklagten am späten Abend des 13. Oktober am Fundort an dem Tümpel waren. Zu dem Zeitpunkt galt der Junge aber noch als vermisst. Offiziell wurde er am 14. Oktober gefunden.

Laut Staatsanwaltschaft starb Fabian bereits am 10. Oktober. Die Anklage wirft der 30-jährigen Deutschen vor, ihn an dem Tag mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Frau, die seit 7. November 2025 in Untersuchungshaft sitzt, schweigt bislang zu den Vorwürfen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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