Frankfurt/Eltville: Falsch verdächtigt nach Weindiebstahl – kein Schadenersatz

Aus einem Weinkeller wird wertvoller Wein gestohlen, verdächtigt wird plötzlich der Inhaber. Doch der ist unschuldig – und will Schadenersatz für die in seinen Augen stattgefundene Rufschädigung.

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Das Land Hessen muss einem Hotelbetreiber wegen einer Durchsuchung nach einem Weinklau keinen Schadenersatz zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Berufungsverfahren und lehnte damit die sogenannten Amtshaftungsansprüche ab.

Konkret geht es um einen Einbruch in den Weinkeller eines Hotels und Restaurants in Eltville an der Grenze zu Rheinland-Pfalz im Jahr 2021. "Es waren Weine und Champagner von hohem Wert gestohlen worden", schrieb das Gericht. Im Laufe der Ermittlungen geriet der Inhaber in Verdacht, den Einbruch vorgetäuscht zu haben, um Versicherungsleistungen zu bekommen. Daraufhin wurden seine Geschäfts- und Privaträume durchsucht.

Schadenersatz wegen Rufschädigung gefordert

Dieser war allerdings unschuldig. Später seien die wahren Täter ermittelt und das gegen den Inhaber gerichtete Ermittlungsverfahren eingestellt worden, hieß es vom Gericht. Dieser aber forderte daraufhin vom Land Hessen Schadenersatz "wegen der Schädigung seines guten Rufs und wegen Beeinträchtigungen seiner Gesundheit".

Das Landgericht Wiesbaden hatte ihm laut OLG zunächst recht gegeben, aber keinen Betrag festgelegt. Dagegen legte das Land Berufung ein. Das OLG Frankfurt sah den Fall nun anders. Das Gerichtbegründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine Durchsuchung dazu diene, Beweismittel zu finden.

Ein Beschuldigter müsse vorher nicht informiert werden, wenn dadurch der Erfolg der Durchsuchung gefährdet wäre. Die Annahme eines Anfangsverdachts sei vertretbar gewesen. Für Schäden infolge einer Durchsuchung gebe es eine spezielle gesetzliche Regelung, daher bestehe kein gesonderter Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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