Münster: Neuer Anlauf für Kölns Trainingszentrum vor Gericht
Der Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln beschäftigt erneut das Oberverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ein Urteil aus dem Jahr 2022 gekippt.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Der seit Jahren schwelende Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln geht in die nächste Runde. Am 11. Juni (9.00 Uhr) verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in der Sache - erneut. Denn das OVG hatte bereits im November 2022 ein Urteil verkündet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte diese Entscheidung im April 2024 aufgehoben und den Streit zu einer weiteren Verhandlung und neuen Entscheidung zurück nach Münster verwiesen.
Umstritten ist der von der Stadt Köln im Jahr 2020 beschlossene Bebauungsplan mit dem Titel "RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz". Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Naturschützer beklagen die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.
2022 Bebauungsplan gekippt
Das OVG hatte 2022 den Bebauungsplan deshalb gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision. Die Richter in Leipzig betonten in ihrer Entscheidung: "Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar."
Noch im Anschluss an die mündliche Verhandlung will das OVG eine Entscheidung verkünden.
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