Versuchte Vergewaltigung im ICE nach Dortmund: Mann attackiert Jugendliche (15) auf Zugtoilette

Versuchte Vergewaltigung auf einer ICE-Toilette: In einem Zug nach Dortmund soll ein polizeibekannter Mann (23) ein 15-jähriges Mädchen angegriffen haben. In Untersuchungshaft muss der Tatverdächtige jedoch nicht.

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In einem ICE nach Dortmund soll es zu einer versuchten Vergewaltigung gekommen sein. (Symbolfoto) (Foto) Suche
In einem ICE nach Dortmund soll es zu einer versuchten Vergewaltigung gekommen sein. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/Tobias Arhelger
  • Bericht über versuchte Vergewaltigung einer Minderjährigen (15) auf ICE-Toilette
  • Tatverdächtiger (23) attackierte sein Opfer in einem Zug nach Dortmund am 22. April
  • Mann muss nicht in Untersuchungshaft

In einem ICE nach Dortmund wollte ein 23-jähriger Mann offenbar eine Minderjährige auf der Zugtoilette vergewaltigen. Über den schockierenden Vorfall berichtet aktuell die "Bild".

Versuchte Vergewaltigung von Jugendlicher auf ICE-Toilette

Die Polizei bestätigte dem Boulevardblatt, dass sich die Tat in der Nacht zum 22. April gegen ein Uhr ereignete. Laut einem Sprecher bestätigte sich der "Anfangsverdacht einer sexuellen Belästigung in Verbindung mit einer Körperverletzung" durch die Staatsanwaltschaft.

Tatverdächtiger am Dortmunder Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen - keine Untersuchungshaft

Der Tatverdächtige soll das 15-jährige Mädchen im Zug verfolgt und ein zweites Mal im Gang attackiert haben, nachdem es sich auf dem WC von ihm losreißen konnte. Nachdem eine Mitreisende Alarm schlug, eilte das Zugpersonal zur Hilfe. Der Verdächtige wurde am Dortmunder Hauptbahnhof vorübergehend in Gewahrsam der Bundespolizei genommen, jedoch wenig später wieder entlassen. Ein Sprecher teilte der "Bild" mit, dass die "besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft" nicht vorlagen.

Laut Polizei besteht "Beziehung" zwischen Angreifer (23) und Opfer (15)

Die Jugendliche und der 23-Jährige sollen in einer nicht näher definierten "Beziehung" zueinander stehen. Der in den Niederlanden lebende Angreifer sei wegen ähnlicher Delikte, schweren Raubes und Verstößen gegen das Waffengesetz in Deutschland bereits polizeibekannt.

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