Prozess (Gericht): JVA-Mitarbeiter von Misshandlungsvorwurf freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft warf zwei JVA-Mitarbeitern vor, eine Gefangene misshandelt zu haben. Nun ist ein Urteil da.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Das Amtsgericht München hat zwei Justizvollzugsbeamte vom Vorwurf der Misshandlung einer Gefangenen freigesprochen. Vieles an dem Fall sei "im Unklaren geblieben", sagte der Richter. Das Gericht habe "ein erschreckendes Bild bekommen" von der damaligen Kommunikation und dem damaligen Umgang der JVA-Mitarbeiter.
Angeklagter: "Kein Gefangener ist mein Feind"
Beide Angeklagten hatten die Vorwürfe gegen sich in ihrem letzten Wort bestritten. Einer der beiden betonte, er habe "immer gewissenhaft und auf Grundlage unserer Gesetze gehandelt". Sein Kollege fügte hinzu, "dass das nie meine Absicht war und nie ist, einen Menschen zu verletzen". Er betonte: "Kein Gefangener ist mein Feind."
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Männer in der Frauenabteilung der JVA München-Stadelheim eine Frau an Händen und Füßen gefesselt und auf sie eingetreten haben, als sie nackt am Boden lag. Sie soll ruhig im Schneidersitz in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) gesessen haben, als die Männer als Teil einer Sicherungsgruppe den Raum betraten, um sie in ein anderes Gefängnis zu verlegen.
Durch ihr aggressives Verhalten sei die Frau immer wieder in extremer Weise auffällig geworden. So habe sie sich in mehreren Justizvollzugsanstalten psychisch extrem auffällig verhalten und Mitarbeiter mit Exkrementen beworfen, den bgH mit Fäkalien beschmiert.
Die Staatsanwältin hatte Gefängnisstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass sie sich der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatten und forderte zweieinhalb Jahre Haft für den einen Angeklagten und zwei Jahre und drei Monate für den zweiten. Die Würde des Menschen sei unantastbar, betonte sie. Und das gelte auch für Gefangene.
Verteidigung hebt Widersprüche hervor
Die Verteidigung beurteilte den Fall anders. Der Anwalt des einen Angeklagten forderte Freispruch für seinen Mandanten. Er sehe "Widersprüche" in den Zeugenaussagen der Betroffenen und von Kolleginnen der beiden Männer. Die Angeklagten hätten "in rechtmäßiger Anwendung unmittelbaren Zwangs" gehandelt, sagte der Verteidiger.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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