Prozess (Gericht): Urteil im Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff erwartet
Der Psychiater soll jungen Patienten ohne medizinische Notwendigkeit Psychopharmaka verordnet haben - die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung. Er bestreitet die Vorwürfe.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Prozess gegen den Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen gefährlicher Körperverletzung will das Bonner Landgericht am Mittwoch (12.00 Uhr) das Urteil sprechen. Laut Anklage soll er Kindern und Jugendlichen teils über Jahre ohne medizinische Notwendigkeit ein ruhigstellendes Psychopharmakon verordnet haben.
Zudem soll er die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen aufgeklärt haben. Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Verteidigung fordert Freispruch
Der 71-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Er habe stets mit dem Ziel gehandelt, Patienten zu helfen und das Medikament nicht standardmäßig verschrieben. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Während des Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, so dass es im laufenden Verfahren nur noch um 10 Fälle geht.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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