Kriminalität: Fall Fabian: Ermittlungsabschluss frühestens im März 2026

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian prüfen die Ermittler Hunderte Spuren. Ein toxikologisches Gutachten steht aus. Ob und wann es zu einer Anklageerhebung kommt, ist noch offen.

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Die Ermittlungen im Fall des getöteten Kindes Fabian aus Güstrow südlich von Rostock dürften noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Stand jetzt könne frühestens im März kommenden Jahres mit einem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack der Deutschen Presse-Agentur.

Er verwies auf Hunderte von Spuren, die von Kriminaltechnikern ausgewertet werden müssten. Bei der Vielzahl sei die Kriminaltechnik sehr beschäftigt. "Das dauert einfach", so Nowack. Das toxikologische Gutachten stehe noch aus.

Landgericht entscheidet über Haftbeschwerde

Seit Anfang November sitzt eine Tatverdächtige in dem Fall wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. In diesem Jahr werde es zu keiner Anklageerhebung kommen, sagte Nowack.

Abzuwarten bleibt auch eine Entscheidung des Landgerichtes Rostock über eine Haftbeschwerde. Die könnte nach früheren Angaben des Landgerichtes in Mecklenburg-Vorpommern vor Weihnachten fallen.

Der Anwalt der Beschuldigten hatte die Beschwerde gegen einen Beschluss des Rostocker Amtsgerichtes eingelegt, das am 3. Dezember den Antrag auf Haftentlassung seiner Mandantin ablehnte. In der Sache entscheidet nun die Beschwerdekammer des Landgerichtes.

Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Die Leiche des achtjährigen Fabian war am 14. Oktober - vier Tage nach seinem Verschwinden - am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden worden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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