Bestechungsverdacht droht: Trinkgeld für Paketboten - was ist erlaubt, was nicht?
Der Gedanke ist grundsätzlich nicht falsch: Sicherlich freuen sich Paketboten darüber, Trinkgeld zu bekommen. Doch das kann auch zu Problemen führen - wer zu großzügig ist, riskiert einen Bestechungsverdacht.
Erstellt von Felix Schneider - Uhr
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- Besonders in der Vorweihnachtszeit steigt das Volumen an Paketen
- Viele Kunden möchten sich bei den Paketboten für ihre Arbeit bedanken
- Doch je nach Unternehmen gelten strenge Vorschriften
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Die Vorweihnachtszeit bedeutet für Paketzusteller Schwerstarbeit. Millionen von Sendungen müssen täglich ausgeliefert werden, oft bis in die späten Abendstunden. Viele Empfänger möchten sich für diesen Einsatz mit einem kleinen Dankeschön erkennen lassen. Doch was im Restaurant selbstverständlich ist, gestaltet sich bei Paketdiensten deutlich komplizierter. Das Problem: Viele Paketdienste machen ihren Angestellten Vorschriften zu Geschenken. Was für welches Unternehmen gilt, erklären wir Ihnen hier.
Trinkgeld für Paketboten: DHL großzügig, DPD knausrig
Bei der Deutschen Post DHL Group sind die Vorgaben klar definiert. Das Unternehmen bezeichnet es als "schöne Tradition", dass Zustellerinnen und Zusteller in der Vorweihnachtszeit beschenkt werden. Geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 25 Euro sind erlaubt – das schließt auch Bargeld ein.
Deutlich weniger flexibel zeigt sich Konkurrent DPD. Hier dürfen Zusteller maximal 9,50 Euro entgegennehmen. Immerhin bietet das Unternehmen einen modernen Weg: Kunden können ihr Dankeschön auch digital über die App oder per PayPal überweisen.
Bei Hermes gestaltet sich die Lage unübersichtlich. Da der Paketdienst mit selbständigen Logistikpartnern zusammenarbeitet, existieren keine einheitlichen Richtlinien. Das Unternehmen empfiehlt Kunden, im Zweifel direkt beim jeweiligen Zusteller nachzufragen, welche Regelungen gelten.
Müllwerker: Kekse ja, Bargeld nein
Noch striktere Vorschriften gelten für Beschäftigte der öffentlichen Hand. Wer sich etwa für die fleißige Arbeit der Müllabfuhr bei den Müllwerkern bedanken möchte, stößt schnell auf ein großes Problem. Denn: Bei der Müllabfuhr greifen kommunale Anti-Korruptionsregeln, die je nach Stadt unterschiedlich hart ausfallen.
In München etwa ist die Sache eindeutig: Der Abfallwirtschaftsbetrieb untersagt seinen Mitarbeitern die Annahme von Bargeld komplett. Lediglich Geschenke und Gutscheine bis 25 Euro sind als jährliche Ausnahme zulässig. Die Stadtreinigung Hamburg wiederum geht noch weiter und bittet Bürger ausdrücklich darum, kein Geld anzubieten. Akzeptiert werden dort nur kleine Aufmerksamkeiten wie Schokolade oder Kekse.
Vorsicht vor dem Bestechungsverdacht
Unabhängig vom Unternehmen gilt eine eiserne Regel: Das Dankeschön muss bedingungslos bleiben. Wer etwa erwartet, dass der Zusteller künftig Pakete an einem bestimmten Ort ablegt oder andere Sonderwünsche erfüllt, bewegt sich auf gefährlichem Terrain. Solche Erwartungen können als versuchte Bestechung gewertet werden.
Bei den üblichen Beträgen besteht allerdings kaum Grund zur Sorge. Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2023 liegt das durchschnittliche Trinkgeld in Deutschland bei gerade einmal 2,50 Euro. Etwa jeder zweite Kunde gibt den Zustellern überhaupt etwas. Ein weiterer Tipp: Lehnt ein Mitarbeiter das Geschenk ab, sollte man nicht insistieren. Wiederholtes Nachfragen kann für Beschäftigte im schlimmsten Fall zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen führen.
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