Prozess (Gericht): Zu viel Alkohol - US-Soldat räumt Geisterfahrer-Unfall ein
Nach einem tödlichen Frontalcrash in der Eifel beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher. Was der Angeklagte gesteht.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Prozess um einen Geisterfahrer-Unfall mit einer Toten und zwei Schwerverletzten hat der angeklagte US-Soldat die Vorwürfe eingeräumt. Er habe zuvor viel Alkohol getrunken und "nicht realisiert, in falscher Richtung auf eine Autobahn aufzufahren", erklärte er über seinen Anwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Trier. "Es kam bedauerlicherweise zu dem tragischen Unfallgeschehen."
Der Angeklagte bat die betroffenen Familien um Verzeihung. "Es tut mir schrecklich leid." Es vergehe kein Tag, an dem er nicht darüber nachdenke. Er wünschte, er könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen.
Dem US-Soldaten werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am frühen 3. Mai alkoholisiert in falscher Richtung auf der Autobahn 60 in der Eifel unterwegs gewesen sein, als es zum Frontalcrash mit einem anderen Auto kam. Darin starb eine 23 Jahre alte Fahrerin, ihre beiden damals 24 Jahre alten Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt.
"Er setzte sich trotz Alkoholisierung ans Steuer"
Der Angeklagte habe vor dem Unfall mit Kameraden mehrfach Alkohol getrunken, verlas dessen Verteidiger Christian Hölzer in einer Erklärung. Man habe Beförderungen feiern wollen. "Trotz der ihm bekannten und bewussten Alkoholisierung" sei er dann in Wittlich in sein Auto gestiegen, um nach Trier nach Hause zu fahren, erklärte der Anwalt.
Eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor. Hier blieb der Fall bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Das US-Militärstrafrecht sieht nämlich keine Nebenklage vor. Das Urteil könnte am 3. Dezember gesprochen werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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kns/roj/news.de
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