Gewalttat im Pflegeheim: Pflegehelfer zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt
Warum musste eine 93-Jährige im Pflegeheim sterben? Das Urteil gegen den jungen Helfer wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet – sein Motiv bleibt im Dunkeln.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
Suche
Wegen des Totschlags einer 93 Jahre alten Pflegeheimbewohnerin hat das Landgericht Erfurt einen ehemaligen Pflegehelfer zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sprach den jungen Mann schuldig, die bettlägerige Frau im Juli 2024 in einer Wohneinrichtung für pflegebedürftige Menschen in Gotha erwürgt oder erdrosselt zu haben. Bei der Untersuchung der Leiche der Frau waren Spuren von Gewalteinwirkung am Hals der Frau entdeckt worden.
Damit blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von sieben Jahren Gefängnis. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Zudem wendeten die Richter bei dem heute 21-Jährigen das Jugendstrafrecht an. Zum Tatzeitpunkt war er 19 Jahre alt. Eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht hätte mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe bedeutet, so der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zum Prozessauftakt hatte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen geäußert. Und auch im weiteren Verlaufe der Verhandlung sei sein Motiv im Dunkeln geblieben, führte Pröbstel in der Urteilsbegründung aus. "Wir können nicht einmal zu ihren Gunsten auslegen, dass sie das aus Mitleid gemacht haben. Weil wir es schlicht nicht wissen."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Panorama":
- Großeinsatz in München: Feuerwehr: Retter bei Einsatz in Lebensgefahr
- Donald Trump News: "Hi Donald!" - US-Comedians schicken Gruß an Trump
- Touchme: "Hilft ja nix" - Wie München auf die Bombendrohung reagiert
- Oktoberfest 2025: Nach Wiesn-Sperrung: Wirte bieten Umbuchungen an
kns/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.